Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatien

Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatien: Der 1. Juli 2015 setzte den Start einer neuen Ära für Kroatien – in Deutschland benötigen kroatische Staatsbürger keine Arbeitsgenehmigung mehr. Außerdem können kroatische Betriebe ihre Arbeitern nach Deutschland entsenden. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen Firmen aus verschiedenen EU-Staaten deutlich erleichtert.

Was ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten haben das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU vollkommen frei auszuwählen. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer keine Arbeitserlaubnis benötigen, wenn sie in diesen Ländern tätig werden wollen. Darüber hinaus haben sie in anderen EU-Mitgliedsstaaten denselben Zugang zu Arbeitsplätzen wie die Bürger des jeweiligen Mitgliedstaates.

Saisonarbeit im Ausland – viel zu beachten

Saisonarbeit, wie man sie beispielsweise in der Baubranche kennt, bringt so einiges an Organisation mit sich – vor allem wenn man die Saisonarbeit im Ausland verrichtet. Seit die EU-Länder ihre Grenzen öffneten, ist es leichter, in anderen Ländern zu arbeiten betreffend den Arbeitserlaubnis-Bestimmungen, wenn das Land ein Mitglied der EU ist.

Arbeitsgenehmigung für kroatische Arbeitnehmer ist Geschichte

Kroatische Arbeitnehmer benötigten bis dato in Deutschland immer eine Arbeitsgenehmigung-EU. Jetzt kann sich auch Kroatien auf die Vorteile eines EU-Mitglieds stützen, denn seit dem 1. Juli 2013 ist Kroatien bei der EU. Das bedeutet, dass der Arbeitsmarkt für Kroaten offen ist und keine Zugangsbeschränkungen mehr gelten.

Arbeitnehmerfreizügigkeit Kroatien Arbeiter aus Kroatien

Kroatische Arbeitnehmer nach Deutschland schicken

Für jedes Beitrittsland wurde ein Plan für einen Übergang gemacht, um dem Land die stufenweise Übernahme und Anpassung an die EU-Bestimmungen zu erleichtern. So auch bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit Kroatien. Kroatische Staatsbürger müssen ab dem 1. Juli 2015 in Deutschland keine Arbeitsgenehmigung mehr vorlegen. Denn das erleichtert deutschen Unternehmen die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Kroatien um ein Großes.

Fachkräftemangel in Deutschland – Kroatische Fachkräfte gleichen aus

Die Auftragsbücher deutscher Unternehmen sind voll. Das Problem ist nicht die Auftragslage, sondern der Mangel an Personal. Besonders für junge Menschen sind viele Berufe im Baugewerbe nicht mehr attraktiv. Viele jüngere Kroaten haben bereits diese Chance genutzt, um in Deutschland tätig zu werden.

Arbeitnehmerfreizügigkeit Kroatien – Dienstleitungsfreiheit für Firmen aus Kroatien

Der Beschluss betrifft auch die Entsendung von Arbeitern nach Deutschland. Seit 2015 dürfen Bau-, Innendekorations- und Gebäudereinigungsfirmen ihre Mitarbeiter ohne Einschränkung nach Deutschland entsenden. Dadurch können deutsche Unternehmen angemessen auf das Problem des Fachkräftemangels reagieren. Denn Arbeiter aus dem Ausländer werden immer gefragter, da im Land nicht genug Facharbeiter vorhanden sind. Obwohl der Bau boomt.

Arbeitsgenehmigung für Arbeiter aus Kroatien

Die Öffnung des Arbeitsmarktes in anderen EU-Staaten bietet für kroatische Firmen und Arbeitnehmer viele Möglichkeiten

Mindestlohn für kroatische Arbeitskräfte ist nun gesetzlich festgelegt

Kein Lohndumping mehr: Seit 2015 gilt für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten oder nach Deutschland entsendet werden, der Mindestlohn. Kroatien erwartet sich durch die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes ein erhebliches Wirtschaftswachstum. Denn im Ausland arbeitende Kroaten unterstützen mit Auslandsüberweisungen das Einkommen der Familien und stärken gleichzeitig die kroatische Binnenwirtschaft.

Arbeitnehmerfreizügigkeit Kroatien: Ein großer Schritt in Richtung Zukunft

Die Öffnung des Arbeitsmarktes ist ein deutliches Signal der deutschen Bundesregierung. Das Ziel ist, dass alle EU-Bürger in Europa grenzüberschreitend arbeiten können. Dies ist auch für Arbeitnehmer aus Kroatien eine große Chance, in anderen EU-Staaten tätig zu werden.

So könnte man über diese Entwicklung wohl sagen, dass das ursprüngliche Ziel der Europäischen Union das Gefühl der Zusammengehörigkeit war. Mit diesem Beschluss sind wir diesem Ziel wieder ein Stückchen näher gekommen. Somit können wir nur mehr eines sagen: „Auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Staaten!“

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