Ausländische Subunternehmen in Deutschland: Wie gelingt die Zusammenarbeit?

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Der Einsatz von ausländischen Subunternehmen wird für große Unternehmen immer wichtiger und gehört für viele schon zum Tagesgeschäft. Eine gute Alternative zum eigenen Personal bieten ausländische Subunternehmen, die neben einer vergleichbaren Qualität gleichzeitig gute Konditionen bieten. Für die Wahl eines ausländischen Partners sprechen mehrere Gründe.

Fachkräftemangel in Deutschland durch ausländische Subunternehmen ausgleichen

Die deutsche Industrie wächst und mit ihr die Nachfrage nach gut ausgebildeten Facharbeitern und Fachkräften in den Betrieben. Wie in vielen anderen Bereichen bringt das Wachstum auch hier neue Herausforderungen mit sich: Der deutsche Arbeitsmarkt kann den Bedarf nicht decken.

Um den Facharbeiter- und Fachkräftemangel auszugleichen und das Problem zu lösen werden immer öfter ausländische Subunternehmen, vor allem aus dem osteuropäischen Raum eingesetzt.

Unterstützung aus dem Ausland

Die deutsche Bundesregierung hat bereits im August 2012 den Zutritt zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte, also Akademiker und im Juli des Folgejahres gleiches auch für ausländische Facharbeiter beschlossen, die in einer Liste genau definiert sind – näheres dazu auf der Homepage ​www.mangelberufe.de​.

Diese Regelung ermöglicht es Fachpersonal aus aller Welt, egal ob Arbeiter oder Akademiker, nach Deutschland und Österreich zu kommen und so den Mangel am Arbeitsmarkt auszugleichen. Dazu zählen vorrangig Ingenieure aus nahezu allen technischen Bereichen, Akademiker im IT-Bereich und Techniker für Industrie und Handwerk, wie Elektroniker, Mechatroniker etc.

Ausländische Subunternehmen beauftragen

Wegen der Dienstleistungsfreiheit der EU können deutsche und österreichische Unternehmen auch mit allen EU-ausländischen Subunternehmen Dienstleistungs- bzw. Werkverträge abschließen und damit Aufträge vergeben. Das im Ausland angestellte Personal begibt sich nach Deutschland und erbringt dort die vereinbarte Leistung. Das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter läuft dabei weiter über das ausländische Subunternehmen, wo auch alle Abgaben abgeführt werden.

Folgendes ist zu beachten:

  • Arbeiter des ausländischen Subunternehmens haben einen aufrechten Arbeitsvertrag und dürfen in Deutschland tätig sein.
  • Sie sind entsprechend versichert und haben eine Bestätigung der Versicherung (A1-Bescheinigung).
  • Arbeiter von ausländischen Subunternehmen sind nach deutschem Mindestlohn zu bezahlen.

Subauftrag.com​ unterstützt Sie als Vermittlungspartner in allen rechtlichen Belangen. Wir übernehmen die Prüfung der Subunternehmer und beurteilen diese anhand bereits bestehender Auftragsarbeiten. Zusätzlich werden geprüfte Vertragsmuster und Verträge zur Verfügung gestellt.

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Qualifikation auf gleichem Niveau

Denkt man an ausländische Subunternehmen, kommt einem meist in den Sinn, dass deren Ausbildung nicht vergleichbar mit den heimischen Standards ist. Viele täuschen sich dabei gewaltig, aus dem jährlichen ​Human Capital Report​ geht nämlich gegenteiliges hervor.

So liegt beispielsweise Slowenien weltweit auf dem 9. Rang – was die beurteilten Kategorien Kapazität, Einsatz, Entwicklung und Know-How betrifft – und damit genau hinter Deutschland und noch vor Österreich, die Rang 8 und 10 belegen. Diese Beurteilung spiegelt deutlich das hohe Ausbildungsniveau wider und hilft vielleicht dabei die vorherrschenden Bedenken bei ausländischem Personal auszuräumen.

Gleiches gilt für die sprachlichen Barrieren. In vielen osteuropäischen Ländern nehmen die Schüler bereits in jungen Jahren am Deutschunterricht teil und werden so schon frühzeitig auf internationale Tätigkeiten vorbereitet. Deshalb gibt es kaum Sprachprobleme mit ausländischen Subunternehmen.

Die Lohnkosten in anderen Ländern

Das Lohnniveau in Slowenien, Polen, Rumänien, Ungarn etc. ist niedriger als in Deutschland. Eurostat vergleicht jährlich die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Die niedrigsten Arbeitskosten pro Stunde gibt es in Bulgarien (€4,40) und Rumänien (€5,50). Auch Ungarn (€8,30), Polen (€8,60), Tschechien (€10,20) und Slowenien (€16,20) liegen hinter dem EU-Durchschnitt von €25,40 und noch weiter hinter Deutschland mit €33,00.

Quelle: Eurostat

Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmen ist allerdings das Entsendegesetz zu beachten, das bestimmte Mindestlöhne vorsieht. Seit 1.1.2015 gilt das deutsche Mindestlohngesetz, mit dem ein gesetzlicher Mindestlohn je Zeitstunde als generelle Lohnuntergrenze eingeführt wurde. Seit 1.1.2017 beträgt der ​neue Mindestlohn​ €8,84.

Ausländische Subunternehmen: Zahlung des Mindestlohns ist verpflichtend

Wir empfehlen daher, die verpflichtende Zahlung des Mindestlohns vertraglich festzuhalten. Zusätzlich empfehlen wir die Nachunternehmerkette vertraglich zu beschränken, damit ein Subunternehmen kein weiteres Subunternehmer beauftragen kann. Das ist wichtig, weil sich laut Mindestlohngesetz die Haftung eines Auftraggebers auf die gesamte Nachunternehmerkette erstreckt. Diese Beschränkung erhöht die Transparenz und Sicherheit.

Achten Sie also darauf, die Verträge exakt abzuschließen. Wir stehen Ihnen gerne mit qualifizierten Subunternehmen aus In- und Ausland sowie mit rechtlichem Know-How, wie geprüften Verträgen, zur Seite.

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