Einreise und Arbeiten in Österreich: Aktuelle Corona-Regelungen

Update: 19.11.2021

Als Experten in der Vermittlung von Subunternehmen bemühen wir uns, Sie bezüglich der Maßnahmen und Auswirkungen auf den Einsatz von Arbeitern in Deutschland und Österreich auf dem neuesten Stand zu halten. Deshalb sammeln wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Auftraggeber und Subunternehmer. Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert.

Zu den Einreisebestimmungen für Deutschland
Zu den Einreisebestimmungen für Österreich

Einreise und Arbeiten in Österreich

Einreise aus Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko
Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten
Wie erfolgt die Registrierung?
Was gilt für Beherbergungen?
Wo erhalte ich weitere Informationen für die Einreise nach Österreich?

Welche epidemiologische Einstufung Staaten haben, können Sie hier nachlesen.

Einreise aus Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko

Einreise zulässig mit 3G-Nachweis, also mit Impfnachweis, Genesenennachweis oder negativem COVID-19 Testergebnis. Besitzt man keinen 3G-Nachweis, ist die Registrierung mit elektronischem Formular verpflichtend, ebenso muss innerhalb 24 Stunden ein PCR-Test (Antigen-Test nur für Pendler und nur 24 gültig!) durchgeführt werden.

Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten

Einreise zulässig mit 3G-Nachweis, also mit Impfnachweis, Genesenennachweis oder negativem COVID-19 Testergebnis. Zusätzlich ist eine Registrierung notwendig und man muss sich 10 Tage in Quarantäne begeben. Frühestens am fünften Tag nach Einreise kann man sich von dieser freitesten.

Für folgende Personengruppen entfällt die Registrierungs- und Quarantänepflicht:

  • Beruflich Reisende
  • Für Pendler zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb
  • Für Pendler zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners
  • Für Personen, die einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis mitführen
  • Für Minderjährige zwischen dem 12. und vollendeten 18. Lebensjahr, die unter Aufsicht von vollimmunisierten Personen einreisen
  • Für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung muss elektronisch erfolgen. Der Reisende darf die Registrierung frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich durchführen, in Ausnahmefällen kann ein ausgefüllter Ausdruck (hier auf Deutsch und Englisch) vorgelegt werden.

Was gilt für Beherbergungen?

Für Beherbergungen gilt die 2G-Regel, also muss ein Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt werden.

Arbeiten in Österreich: 3G am Arbeitsplatz

Was gilt als 3G-Nachweis?
Wer kontrolliert den 3G-Nachweis?
Wie komme ich an gratis PCR-Gurgeltests?
Können Tests während er Arbeitszeit gemacht werden?
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer keinen 3G-Nachweis erbringt?
Muss am Arbeitsplatz eine Maske getragen werden?

Ab 01. November 2021 müssen Arbeitnehmer die 3G-Regel am Arbeitsplatz nachweisen, sofern dort die Möglichkeit eines direkten oder indirekten Kontakt zu anderen Personen besteht (z.B. Kunden, Lieferanten, Kollegen, etc.). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Arbeitnehmer wirklich auf andere Personen treffen, solang die Möglichkeit besteht, muss der 3G-Nachweis erbracht werden.

Ausnahme: Kein Personenkontakt liegt lediglich bei täglich höchstens 2 Treffen im Freien vor, die jeweils nicht länger als 15 Minuten lang sind. (z.B. als LKW-Fahrer oder bei Arbeit im Homoffice)

Achtung: Bis zum 14. November gilt noch eine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis erbringen, stattdessen noch durchgehend eine FFP2-Maske tragen können.

Was gilt als 3G-Nachweis?

Als 3G-Nachweis gilt:

  • Ein Impfnachweis über eine Impfung mit einem zentral zugelassenem Impfstoff – erste Teilimpfung ist noch kein gültiger Nachweis!
  • Ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2.
  • Ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests (max. 72 Stunden alt)

Unter 3G-Nachweis gilt der Nachweis über eine Impfung, einer Genesung oder eines negativen PCR-Tests. Hier finden Sie Informationen zu den Nachweisen im Detail.

Wer kontrolliert den 3G-Nachweis?

Der Arbeitgeber darf nur stichprobenartige Kontrollen durchführen. In bestimmten Betrieben können diese Kontrollen ausgeweitet werden, dazu ist aber Zustimmung des Betriebsrates, bzw. wenn es keinen gibt, die Zustimmungen der einzelnen Arbeitnehmer notwendig.

Wie komme ich an gratis PCR-Gurgeltests?

Die gratis Gurgeltests in Apotheken und fast allen Spar-Märkten ab 8. November erhältlich, vorher muss man sich einmalig auf test.zmdx.at registrieren.

So wird der Test durchgeführt:

Gurgeltest Anleitung

Quelle: Zentrum für Molekulare Diagnostik – test.zmdx.at

Können Tests während der Arbeitszeit gemacht werden?

Es besteht kein Anspruch auf Freistellung während der Arbeitszeit, um einen Test durchzuführen – der Arbeitnehmer muss sich rechtzeitig um ein Testergebnis kümmern. Auch die Kosten für die Tests muss der Arbeitnehmer selbst übernehmen. Einige Arbeitgeber führen aber betriebliche Tests durch, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer keinen 3G-Nachweis erbringt?

Bis 14.11.2021 hat der Arbeitgeber noch die Möglichkeit, stattdessen durchgehend am Arbeitsplatz eine FFP2-Maske zu tragen. Danach darf er ohne 3G-Nachweis den Arbeitsort nicht betreten, bzw. wird wieder nach Hause geschickt. Diese Arbeitsverhinderung liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers, der diese auch zu vertreten hat und ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen können folgen.

Für Arbeitnehmer können die Verwaltungsstrafen von bis zu 500 Euro anfallen, für Arbeitgeber Strafen von bis zu 3.600 Euro.

Muss am Arbeitsplatz eine Maske getragen werden?

Bis 14.11.2021 hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, stattdessen des 3G-Nachweises am Arbeitsplatz eine FFP2-Maske zu tragen. Der Arbeitnehmer kann das Tragen einer Maske ablehnen, wenn er einen 3G-Nachweis erbringt. Gewisse Berufe haben dazu eigene Regelungen (Pflege, Gesundheitsberufe, etc.) mehr dazu hier.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen erhalten Sie hier:

 

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