Neue Mindestlöhne in Deutschland ab 2017
Das Beauftragen von Nachunternehmern (oder Subunternehmen) bringt viele Vorteile mit sich – Hauptunternehmer entlasten so Druck des Fix-Personals, können zeitlich begrenzte Personalschwankungen ausgleichen und vermeiden Lohnnebenkosten. Doch bei der Planung und Koordination muss auf die rechtlichen Gegebenheiten geachtet werden – dies betrifft vor allem die Mindestlöhne in Deutschland.
Ausländerbeschäftigung als Subunternehmer
Generell gilt: Für Unternehmen innerhalb der EU/EWR-Staaten gilt die uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit. Sie dürfen also gewerblich als Subunternehmer tätig werden. Seit dem 1. Januar 2014 benötigen Bulgaren und Rumänen keine Arbeitserlaubnis mehr, seit 1. Juli 2015 gilt das auch für Kroaten. Diese Öffnung ermöglicht die Nutzung eines neuen Markts und hochmotivierter Arbeiter, die auch zu preiswerteren Kosten erstklassige Arbeit leisten und damit oft zufriedener sind als unterbezahlte EU-Bürger.
Neue Mindestlöhne in Deutschland ab 1. Jänner 2017
Anfang 2017 steigt laut MILOG (Deutsches Mindestlohngesetz) die Lohnuntergrenze in Deutschland von Euro 8,50 auf Euro 8,84 pro Stunde. Diese Erhöhung orientiert sich vorwiegend an der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns und wird alle zwei Jahre neu bestimmt.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen im Inland beschäftigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – egal wo der Sitz der Arbeitsgebers liegt. Ausgenommen sind nur Praktikanten, Auszubildende und Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Das bedeutet, dass auch ausländische Subunternehmen verpflichtet sind, den Mindestlohn zu bezahlen.
Quelle: Frankfurter Allgemeine.
Was bedeutet die Erhöhung des deutschen Mindestlohns für mich?
Auftraggeber müssen sich an die Mindestlöhne für die eigene Auszahlung halten. Wenn Sie Subunternehmen im Einsatz haben, muss auch der Mindestlohn dieser Arbeiter gesichert sein. Aus diesem Grund sollte Folgendes im Werkvertrag mit dem Subunternehmen inkludiert sein:
- Bestätigung der Mindestlohnzahlung
- Beauftragung von weiteren Subunternehmen beschränken
Subauftrag.com übernimmt die Prüfung der Subunternehmer und beurteilt diese aus bereits bestehenden Auftragsarbeiten. Zudem stellen wir Ihnen ein geprüftes Vertragswerk zur Verfügung. Wir übernehmen also die gesamte Bürokratie – und sie sparen sich Zeit und Geld. Unser Vermittlungsservice ist für Auftraggeber kostenlos.
Das könnte Sie auch interessieren:
Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Neue Richtlinien müssen bis Juli 2020 umgesetzt werden