Zu Hause alles naß???

Ein Wasserschaden stellt ein Horroszenario dar, denn es ist sehr unerfreulich, wenn in den eigenen vier Wänden das Wasser die Decke herunterläuft. Was tun bei einem erheblichen Wasserschaden?

In erster Linie ist es wichtig mit Bedacht zu handeln. Hier eine kleine To-Do-Liste für den Ernstfall:

  1. Abschalten der Hauptsicherung für die Stromversorgung
  2. Abdrehen des Haupthahnes für die Wasserversorgung Ihrer Wohnung/Hauses
  3. Falls eine Wohnung in einem Wohnhaus: Die anderen Mitbewohner im Wohnhaus über den Wasserschaden informieren bzw. den Mieter unter der eigenen Wohnung Bescheid geben.
  4. Vermieter oder Hausverwalter über den Schaden informieren. Dieser sollte dann alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu beseitigen.

Sind Möbel und/oder andere Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft gezogen worden, dann muss man sich in der Regel keine Sorgen um die Kosten machen, denn die Haushaltsversicherung deckt im Normalfall bei Wasserschaden die Kosten ab. Natürlich kommt es immer darauf an, welchen Umfang die Versicherung hat. Prinzipiell gilt, dass unter normalen Umständen die Gebäudeversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommt. Diese reguliert den Schaden für ReparaturenTrockenlegungIhrer Wohnung und Renovierung. Als Faustregel gilt, dass die Gebäudeversicherung alle Schäden an nicht beweglichen Sachen reguliert.

Fachleute für die Reparatur von Wasserschäden finden Sie hier. 

 

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