§ 1 Allgemeines
(1) Striedinger Consulting GmbH mit Sitz in Lakeside B10a, 9020 Klagenfurt in der Folge Subauftrag genannt, erbringt die in § 1 (2) genannten Dienstleistungen gegenüber ihren Vertragspartnern, Auftraggeber (im nachfolgenden « AG » genannt) und Auftragnehmer (im nachfolgenden « AN » genannt), gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Dienstleistungen umfassen die Vermittlung von Aufträgen an AN sowie Dienstleistungen in der Informationstechnologie.
(3) Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte und deren Zahlungsweise ergeben sich aus dem abgeschlossenen Werkvertrag.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag zwischen dem AG und Subauftrag kommt durch einen schriftlichen Auftrag durch den AG und seiner Annahme in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Subauftrag zustande. Subauftrag behält sich die Annahme des Auftrages vor, er ist für Subauftrag nicht verbindlich.
(2) Der Vertrag zwischen dem AG und dem AN kommt durch die Unterzeichnung eines Werkvertrages durch beide Parteien zustande.
(3) Es gelten die Leistungen als vertraglich vereinbart, die sich aus der jeweils aktuellen Leistungsschreibung über die betreffende Dienstleistung oder aus den schriftlichen Vereinbarungen ergeben. Änderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Bestätigung aller Parteien.
§ 3 Rechte und Pflichten AN und AG
(1) Mit dem Zustandekommen eines Vertrages, egal in welcher Form, zwischen AG und AN ist die Tätigkeit von Subauftrag abgeschlossen.
(2) Personalwechsel in laufenden Projekten durch den AN sind zu unterlassen. Projekte sind von gleichbleibendem Personal fertigzustellen.
(3) Der AN verpflichtet sich Umbesetzungen des Personals aufgrund von Urlaub oder Krankheit sofort nach Bekanntwerden bzw. im Vorhinein (z.B. bei eingetragenem Urlaub) mit dem AG abzustimmen und Subauftrag mitzuteilen.
(4) Anderswertiger eigenmächtiger Personalwechsel wird mit einer Strafe in Höhe von € 1.000,00 geahndet.
(5) Der AN ist verpflichtet sämtliche prüffähigen Rechnungsunterlagen, wie Aufzeichnungen und unterzeichnete Arbeits- und Leistungsbestätigungen, welche zur Verrechnung der Unternehmerleistungen erforderlich sind, vom AG bestätigen zu lassen und per E-Mail an Subauftrag zu übermitteln.
§ 4 Kündigung
(1) Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 5 Haftung
(1) Subauftrag übernimmt keine Haftung gegenüber AG, AN und Dritte.
§ 6 Kundenschutz und Geheimhaltung
(1) Der AG und der AN verpflichten sich explizit keinerlei Geschäftsbeziehung mit einem durch die Subauftrag bekannt gemachten bzw. in Beziehung gebrachten Geschäftspartner einzugehen, und/oder mit einem Kunden der jeweilig anderen Partei über ähnliche technische Dienstleistungen Verträge abzuschließen bzw. einzugehen.
(2) Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 15% des Netto-Auftragsvolumens über den gesamten Zeitraum der Zuwiderhandlung, jedoch maximal für 18 Monate an Subauftrag zu zahlen, mindestens jedoch iHv € 10.000,-.
(3) Der AG und der AN verpflichten sich keine Mitarbeiter der anderen Partei über einen Zeitraum von 18 Monaten abzuwerben, einzustellen bzw. mit diesen ein Geschäftsverhältnis einzugehen. Bei Zuwiderhandlungen ist eine Vertragsstrafe iHv € 6.000,- pro abgeworbenem Mitarbeiter an die Subauftrag zu zahlen.
(4) Hinsichtlich der von Subauftrag dem AG und dem AN überlassenen Daten wird Geheimhaltung vereinbart. Diese Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung im Zeitraum von fünf Jahren aufrecht.
§ 7 Zahlung
(1) Die Zahlung der Rechnungen erfolgt auf das Konto der STRIEDINGER Consulting GmbH. Nach Erhalt wird am selben Tag die Zahlung an den AN weitergeleitet.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht des Erfüllungsortes. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des Klägers.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
(3) Abänderungen und Ergänzungen zu den Verträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.