Lohndumping-Gesetz für ausländische Unternehmen

Seit 1. Jänner 2017 stellt das neue österreichische Sozial- und Lohndumping-Gesetz (LSD-BG) sicher, dass von ausländischen Firmen nach Österreich entsandte ArbeitnehmerInnen mindestens gleich gut entlohnt werden wie in Österreich angestellte Beschäftigte. Zudem sollen Meldepflicht-Auflagen verschärft werden. Ausländische Fachkräfte erhalten laut Kärntner Wirtschaftskammer am Bau durchschnittlich fünf bis sieben Euro; österreichische Arbeiter hingegen 15 Euro pro Stunde. Mit dem neuen Gesetz soll ein Lohn- und Sozialdumping bekämpft werden. Demnach könnten etwa Lohnansprüche grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer am Bau künftig auch vom österreichischen Auftraggeber einer ausländischen Firma eingefordert werden.

Doch ist noch nicht in Stein gemeißelt… denn Slowenien reicht bei der EU-Kommission Beschwerde ein. Weil die Auftraggeberhaftung bei inländischen Firmen nicht gilt, fühlen sich slowenische Unternehmen diskriminiert. Gegen Österreich könnte dadurch ein Vertrags verletzungsverfahren stehen.

SLOWENEN REICHEN BESCHWERDE BEI EU EIN

Mehr als 100 slowenische Unternehmen haben sich zusammengetan und reichen nun Beschwerde gegen das Lohndumping-Gesetz ein. Sie kritisieren diese neue Regelung und werfen Diskriminierung gegenüber ausländischen Unternehmen vor. Die zuständige Rechtsanwaltskanzlei ist der Auffassung, dass dieses österreichische Gesetz gegen die europäische Regelung der Dienstleistungsfreiheit verstößt. Wir sind auf den Ausgang der Beschwerde gespannt und informieren Sie sobald es Details zum Ausgang gibt.

LOHNDUMPING-GESETZ LÖST ALLGEMEINES UNVERSTÄNDNIS AUS

Auch von Deutschland kommt Widerstand: Es sei nicht nachvollziehbar, warum schon bei kurzer Einsatzdauer in Österreich eine umfassende Meldepflicht vorliegt. Das Gesetz sieht zwar Ausnahmen vor, lässt gleichzeitig aber viele Fragen offen. Beanstandet wird auch, dass es kaum mehrsprachige Informationen zum neuen Gesetz gibt.

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