Ratgeber: Kostenberechnung nach DIN 276

Bei jeder Entwurfsplanung in der Leistungsphase 3 der HOAI muss eine Kostenberechnung nach DIN 276 stattfinden. Der Grund, warum die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der DIN 276 erfolgt, ist das Bauprojekt wirtschaftlich und kostentransparent umzusetzen. Dieser Artikel verschafft Ihnen einen großen Überblick zum Thema DIN 276 und geht näher auf das Thema Kostenberechnung ein. 

Was ist die DIN 276?

Die DIN 276 ist eine DIN-Norm, die die Kostenermittlung und Gliederung von Kosten im Bauwesen betrifft. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung nach der HOAI für Architekten und Ingenieure. Die kann für Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie für Kosten, die mit den jeweiligen Projekten zusammenhängen, angewendet werden.

DIN 276 kann zur Kostenermittlung für Neubauten, Umbauten, Modernisierung von Bauwerken und Anlagen herangezogen werden. Die Norm schafft durch die einheitlichen Schritte für die Kostenermittlung überhaupt erst die Grundlage, um Kosten zu vergleichen. Damit bildet sie wiederum die Entscheidungsgrundlage bei der Entwurfsplanung. 

Welche Stufen gibt es bei der Kostenermittlung nach DIN 276? 

Bis 2008 gab es nur fünf Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276, seit 2018 sind es allerdings sechs. 

  1. Der Kostenrahmen 

    Im ersten Schritt nach der DIN 276 ist der Kostenrahmen festgelegt. Damit legt man den Grundstein zur Entscheidungsfindung im Bereich Bedarfsplanung, Wirtschaftlichkeit und Finanzierung. Sie ist die Vorbereitung für die Kostenschätzung und wird in der ersten Ebenen ermittelt. 

  2. Die Kostenschätzung 

    Schritt zwei der Norm ist ein wichtiger Bestandteil  in der zweiten Leistungsphase nach HOAI für die Entscheidungen über die Vorplanung. Bedeutet die Ermittlung der dazugehörigen Kosten bis mindestens zur Ebene 1. 

  3. Die Kostenberechnung 

    Diese Berechnung wird in Leistungsphase drei der HOAI vom Architekten oder Bauleiter durchgeführt und ist notwendig für die Entwurfsplanung. 

  4. Die Kostenfeststellung 

    In der Kostenfeststellung werden entstandene Kosten erfasst, dokumentiert und ebenso transparent bis zur dritten Ebene der Kostengruppen aufbereitet. 

  5. Der Kostenvoranschlag 

    Klar, dass der Kostenvoranschlag dann als Grundlage für Entscheidungen für die Ausführungsplanung herangezogen wird. 

  6. Der Kostenanschlag 

    Kostenvoranschlag ist dann Basis zur Entscheidung für die Vergabe von Bauausführungen. 

Kostenberechnung nach DIN 276

Wir sehen uns dieses Thema genauer an, weil es zu den heiklen Meilensteinen der Architekten und Fachplanern gehört. Wurde die Kostenschätzung genehmigt, muss in Phase drei der HOAI die Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung nach DIN 276 durchgeführt werden. 

Voraussetzung der Kostenberechnung nach DIN 276

Für die Kostenberechnung nach DIN 276 müssen Entwurfszeichnungen, Detailzeichnungen wiederkehrender Raumgruppen, Mengenberechnungen sowie die Beurteilung der Berechnungen ebenso wie die notwendigen Erläuterungen, die von Bedeutung für die Berechnung und Beurteilung der Kosten sind. Kosten, die durch die organisatorischen oder terminlichen Fristüberschreitung des Bauprojektes entstehen können (Vertragsstrafen), ebenso wie die bereits entstandenen Kosten. 

Wie bereits erwähnt, muss zur Kostenberechnung nach DIN 276 die Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur Ebene 3 ermittelt werden. 

Kurze Erklärung der Ebenen und Kostengruppen in der DIN 276? 

In den zuvor erwähnten verschiedenen Stufen der Kostenermittlung werden die zusammenhängenden Kosten in Kostengruppen untergliedert. 

Die Gliederung setzt grundsätzlich aus drei Ebenen zusammen. Wobei mancherorts gibt es noch zwei weitere detailliertere Ebenen.

Welche Kostengruppen gibt es nach der DIN 276?

In der ersten Ebene der überarbeiteten Version der DIN 276 aus dem Jahre 2018 werden folgende Kostengruppen unterschieden und in die sogenannten Hunderter oder 1-Steller eingeteilt: 

100 – Kostengruppe Grundstück 

200 – Kostengruppe Vorbereitende Maßnahmen  

300 – Kostengruppe Bauwerk – Baukonstruktion 

400 – Kostengruppe Bauwerk – Technische Anlagen 

500 – Kostengruppe Außenanlagen und Freiflächen 

600 – Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke 

700 – Kostengruppe Baunebenkosten 

800 – Kostengruppe Finanzierung 

Die zweite Ebene der Untergliederung sind die Zehnerstellen oder 2-Steller. Sie liefern für die Kostenermittlung Aussagen über die Hauptelemente des Bauwerks sowie der Bauausführung. Rohbau, Dach, Decken etc. 

Die dritte Ebene der Untergliederung sind die Einerstellen bzw. die 3-Steller. Diese Ebene soll weitere Aussagen zu Gebäudeelementen liefern sowie Erläuterungen enthalten. 

Ebenen Beispiel für die DIN 276

Ebene 1
300 – Kostengruppe Bauwerk – Baukonstruktion 

Ebene 2
310 – Baugrube 

Ebene 3
311 – Baugrubenherstellung  

Anmerkung/ Erläuterung 

 

Art der Kostenberechnung nach DIN 276 

Zu diesem Zeitpunkt der Kostenberechnung nach DIN 276 integriert man die ermittelten Kosten der Fachplaner natürlich ebenso. Wie der Bauplaner die Kosten ermittelt, bleibt ihm überlassen. Zumeist wird hier eine Art „Grobes – Leistungsverzeichnis“ vorgelegt, welches auf Mengen und Bezugseinheiten basieren sollte. 

Damit die Genauigkeit der Kostenberechnung nach DIN 276 erhöht wird, ist es hilfreich, die Kosten der Bauelemente anzuführen, denn das macht die Berechnungen deutlich transparenter. 

Brutto oder Netto Angaben in der Kostenberechnung nach DIN 276 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klärung, ob die Angaben der Kosten brutto oder netto erfolgen. Laut der DIN 276 ist beides erlaubt. Dies spielt durchaus eine Rolle für Auftraggeber, die für Bauprojekte zum Beispiel Wohnbauten  keine Vorsteuerabzug geltend machen können. 

Toleranzgrenze in der Kostenberechnung nach DIN 276 

Die Toleranz zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung darf sich zwischen 10 bis maximal 20 Prozent bewegen. 

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