Schichtarbeit an Feiertagen
Der Herbst ist bald zu Ende und der Winter steht vor der Tür, somit aber auch eine Menge Feiertage. Genau in dieser Zeit können Aufgaben an Baustellen erledigt werden, die während der Hauptbetriebszeit eher störend sind. Was man bei Schichtarbeit an Feiertagen beachten sollte, verraten wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag.
Für die Schichtarbeit gelten Sonderregelungen zu Tagesarbeitszeit, Wochenarbeitszeit, durchschnittliche Arbeitszeit, Ruhepausen, sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeit.
Schichtarbeit an Feiertagen: Die wichtigsten Richtlinien
Nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) sowie dem Arbeitsruhegesetz (ARG) ist zwischen folgenden Formen der Schichtarbeit zu unterscheiden:
Durchlaufende mehrschichtige Arbeitsweise:
Vollkontinuierliche Schichtarbeit
- Schichtarbeit erfolgt 7 Tage pro Woche rund um die Uhr
- Aber nur zulässig bei einer Ausnahme von der Arbeitsruhe (ARG, ARG-VO, Kollektivvertrag, Bescheid)
- Sonderregelungen für die Tagesarbeitszeit (12-Stunden-Schicht – § 4a Abs. 3 sowie 4 AZG)
- verpflichtende Kurzpausen anstelle von Ruhepausen (§ 11 Abs. 3 AZG)
- Sonderregelungen für die Ruhezeit (Verkürzung auf 8 Stunden – § 12 Abs. 2a AZG)
Werktags durchlaufende mehrschichtige Arbeitsweise:
Teilkontinuierliche Schichtarbeit
- Schichtarbeit erfolgt Montag bis Freitag oder Samstag rund um die Uhr, Sonntag arbeitsfrei
- Sonderregelung für die Wochenendruhe (§ 3 Abs. 3 ARG)
- Sonderregelungen für die Tagesarbeitszeit (12-Stunden-Schicht – § 4a Abs. 3 und 4 AZG)
- Kurzpausen anstelle von Ruhepausen sind aber möglich (§ 11 Abs. 3 AZG)
Sonstige mehrschichtige Arbeitsweise
- B. 2-Schicht-Betrieb von Montag bis Freitag/Samstag
- Wochenendruhe muss erst am Samstag um 24.00 Uhr beginnen.
Hier finden Sie Teams für die Schichtarbeit.