Als Kroate in Österreich arbeiten: Beschränkungen laufen am 30. Juni 2020 aus

Am 30.06.2020 ist es soweit: Die Übergangsfristen, die den Zugang kroatischer Staatsbürger zum österreichischen Arbeitsmarkt beschränken, laufen aus. Kroaten können jetzt ohne weitere Bewilligung in Österreich arbeiten. Was das für die Zukunft bedeutet, erklären wir in diesem Artikel.

Was bedeutet das Auslaufen der Übergangsfrist für kroatische Arbeiter?

Mit 1. Juli 2020 besitzen Kroaten in Österreich volle Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie Dienstleistungsfreiheit. Will man als Kroate in Österreich arbeiten muss man also keine Entsende- oder Beschäftigungsbewilligung mehr beim AMS beantragen.

Alles zum Thema SubunternehmervertragAchtung: Trotzdem muss jedes Unternehmen, dass einen Sitz in einem EU- bzw. EWR-Staat hat, eine Meldung bei der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung beim Bundesministerium für Finanzen machen. Die sogenannte ZKO-Meldung muss vor Beginn der Tätigkeit gemacht werden. Denn ab 1. Juli gilt das nun auch für die Entsendung kroatischer Staatsbürger nach Österreich.

Bei der Entsendung oder Überlassung nach Österreich sind außerdem Bereithaltunsverpflichtungen nach LSD-BG diverser Unterlagen zu beachten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Ebenfalls müssen Mindestlohnbestimmungen eingehalten werden, sonst drohen hohe Strafen. Aber auch die A1-Meldung ist nach wie vor zu machen, denn sie bescheinigt das anzuwendende Sozialversicherungsrecht.

Maximal zulässige Übergangsfrist ausgeschöpft

2013 ist Kroatien der Europäischen Union beigetreten. Damals wurde ein Übergangsarrangement vereinbart, dass 2018 nochmals um 2 Jahre verlängert wurde, mit der Begründung, dass es in Österreich überdurchschnittlich viele arbeitslose Kroaten gäbe. Die zulässige Übergangsfrist von 7 Jahren wurde also voll ausgeschöpft. Seit dem EU-Beitritt hat sich die Anzahl der kroatischen Arbeiter auf etwa 36.000 verdoppelt – und das noch vor vollständiger Öffnung des Arbeitsmarktes am 1. Juli 2020.

Kroaten in Österreich arbeiten

Seit 2013 gehört auch Kroatien zu den EU-Mitgliedsstaaten.

Erste Phase: 1.6.2013 – 30.6.2015

In der ersten Phase war der Zugang Kroatiens durch das innerstaatliche Recht der EU-Mitgliedsstaaten geregelt. 13 Länder haben die möglichen Beschränkungen angewendet:

  • Österreich
  • Belgien
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Zypern
  • Italien
  • Estland
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Spanien
  • Slowenien
  • Vereinigtes Königreich

Zweite Phase: 1.7.2015-30.6.2018

Die Beschränkungen durften von den Mitgliedsstaaten beibehalten werden, insofern die Kommission darüber informiert wurde. Davon machten folgende Länder Gebrauch:

  • Österreich
  • Niederlande
  • Slowenien
  • Malta
  • Vereinigtes Königreich

Dritte Phase: 1.6.2018-30.6.2020

In dieser Phase durften die EU-Mitgliedsstaaten die Beschränkungen nur mehr bei Gefahr einer schwerwiegenden Störung des Arbeitsmarktes behalten. Davon machte nur Österreich Gebrauch.

Lohnniveau in Kroatien weit unter dem Niveau Österreichs

Das Lohnniveau in den Mitgliedsstaaten ist sehr unterschiedlich. In Kroatien wird nur etwa 60 % des österreichischen Lohnniveaus erreicht. Als Kroate in Österreich arbeiten zahlt sich deshalb aus. Denn auch die Abwanderung von Fachkräften und die alternde Bevölkerung macht dem Land zu schaffen. Trotzdem ist momentan ein Anstieg des Mindestlohns in Kroatien und vielen anderen Ländern Osteuropas zu beobachten.

 

Über diesen Blog

Aktuelles und Informationen rund um den internationalen Einsatz und die Vermittlung von Subunternehmen.