SiGeKo: Was macht ein Sicherheitskoordinator bzw. Baustellenkoordinator?

In unserer Serie zu Bausicherheit und Gesundheitsschutz beschäftigen wir uns intensiv mit verschiedenen Themen, gesetzlichen Regelungen und aktuellen Tendenzen aus diesem Bereich. In diesem Beitrag betrachten wir die Rolle des SiGeKo – Sicherheitskoordinators und welche Kenntnisse man für diese Arbeit mitbringen muss.

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baugewerbe einem besonders hohen Gesundheits- und Unfallrisiko ausgesetzt. Aus diesem Grund wurde 1998 die sogenannte Baustellenverordnung entwickelt, die die die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in das deutsche Recht integriert.

Diese hat das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Für diese Maßnahmen muss man einen Sicherheitskoordinator (SiGeKo) ernennen. Welche Aufgaben dieser hat und welche Qualifikationen dafür notwendig sind, erklären wir in diesem Beitrag.

Wann muss man einen SiGeKo bestellen?

Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, muss man mindestens einen geeigneten Koordinator bestellen, der für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zuständig ist. Je nach Umfang der Baustelle ist es ggf. auch sinnvoll, gleich mehrere Koordinatoren zu benennen. Es ist aber auch möglich, dass der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnimmt. Bestimmt man einen Koordinator, ist der Bauherr/der beauftragte Dritte aber nicht von seiner Verantwortung entbunden.

SIGEKO

Was genau muss ein SiGeKo Sicherheitskoordinator können?

Da sich der Koordinator für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen aktiv einsetzen muss, muss er Arbeitsabläufe systematisch und vorausschauend durchdenken können – auch gewerksübergreifend. Nur so kann er mögliche Gefahren erkennen und ihnen entgegenwirken. Für die erfolgreiche Vermittlung der Schutzmaßnahmen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss natürlich auch eine gewisse Sozialkompetenz da sein.

Ein geeigneter Koordinator verfügt über folgende weitere Kenntnisse:

  1. Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
  2. Baufachliche Kenntnisse
  3. Koordinatorenfähigkeiten
  4. Erfahrung in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben

Bei der Auswahl eines Koordinators müssen aber natürlich auch projektspezifische Rahmenbedingungen und Erfordernisse in Betracht gezogen werden. Eine detaillierte Auflistung und Beschreibung der notwendigen Kenntnisse finden Sie in der Baustellenverordnung:

Baustellenverordnung

Was sind die Aufgaben des Koordinators?

Der Koordinator unterstützt bei der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz – er trägt also maßgeblich dazu bei, dass alle Arbeiten am Bauvorhaben sicher vonstatten gehen. Während der Planung und im Zeitraum der Ausführung ergeben sich für ihn deshalb unterschiedliche Aufgaben.

1. Aufgaben des SiGeKo während der Planung:

Beratung bei Planung des Bauvorhabens: Schon bei Ausschreibungen und Bauvertrags- sowie Vergabeunterlagen trägt der Koordinator dazu bei, dass hier Leistungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt werden. Deshalb wirkt er auch bei der Prüfung der Vergabe und der Angebote aktiv mit. Ebenfalls kann der Koordinator beim Erstellung und Aushängen sowie bei der Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde mitwirken.

Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber: Hier muss der Koordinator auch die Wechselwirkung der Arbeiten der einzelnen Gewerke mit anderen betrieblichen und Tätigkeiten sowie mit Einflüssen in der Nähe der Baustelle beachten. Den Arbeitern muss der Koordination dementsprechend aufzeigen, wie Sicherheits- und Gesundheitsrisiken vermieden werden können.

Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans: Der Koordinator kann den Plan entweder selbst ausarbeiten oder die Ausarbeitung weitergeben. Den Plan muss er bei erheblichen Veränderungen auf der Baustelle angepassen und natürlich auch für evtl. später anfallende Arbeiten erweitern. Wie bereits erwähnt, kann der Koordinator diese Aufgabe aber auch an einen Dritten weitergeben.

Koordination der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz: Schon bei der Planung der Baustelleneinrichtung steht der Koordinator beratend zur Seite und erstellt bei Bedarf eine Baustellenordnung. Auch die für mögliche spätere Arbeiten sicherheitstechnischen Einrichtungen plant man gemeinsam mit dem Koordinator. Dieser stellt auch die Unterlagen, die die Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten enthält, zusammen.

2. Aufgaben des SiGeKo während der Ausführung:

Schutzmaßnahmen bekanntmachen: Der Koordinator muss den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan allen Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, aber auch Subunternehmen und Unternehmer ohne Beschäftigte) vermitteln und diesen auch ggf. anpassen und fortschreiben.

Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen: Die Kontrolle, ob die Baustellenverordnung, die Grundsätze nach § 4 des ArbSchg angewendet sowie die Arbeitsverfahren ordnungsgemäß ausgeführt werden, zählt auch zu den Aufgaben des Koordinators.

Koordination der Zusammenarbeit ausführender Unternehmen: Hierbei müssen Wechselwirkungen (siehe oben) beachtet werden, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Beispielsweise durch Sicherheitsbesprechungen.

Wie wird man zum SiGeKo – Sicherheitskoordinator?

Um als SiGeKo zu arbeiten, ist ein Lehrgang erforderlich, den aber jede Person mit den nötigen Qualifikationen aus dem baufachlichen Bereich absolvieren kann. Wieviel dieser Lehrgang kostet, ist vom Lehrgangs-Anbieter abhängig, es ist aber auch möglich, die Ausbildung durch Gutscheine der Agentur für Arbeit zu finanzieren.

Die Ausbildung dauert im Regelfall mehrere Tage, notwendig für die Zulassung sind folgende Anforderungen:

  • Baufachliche Kenntnisse
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
  • Der Besuchende des Lehrgangs muss in der Lage sein, die im Lehrgang vermittelten Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Koordination anwenden zu können

Anhaltspunkte und weitere Details über benötigte Qualifikationen und Nachweise der Kenntnisse und Erfahrungen können Sie in der RAB 30 nachlesen.

 

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