Die Freistellungsbescheinigung

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In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der sogenannten Freistellungsbescheinigung. Worum geht es? Wann braucht man sie? Wie beantragt man sie? Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr!

Was ist eine Freistellungsbescheinigung?

Vergibt ein Unternehmer (Bauherr) einen Auftrag an einen Bauunternehmer, so ist die Bauabzugsteuer fällig. Das bedeutet, dass der Bauherr 15 % des ausgehandelten Preises für den Bauauftrag einbehält und an das Finanzamt abgibt. Dieser Vorgang ist nicht nur bürokratisch aufwändig, sondern bedeutet auch eine zwangsläufige Entgelteinbuße für den Bauunternehmer. Durch eine Freistellungsbescheinigung kann dies umgangen werden.

Wie funktioniert die Freistellungsbescheinigung?

Bauunternehmen und Handwerker sind in der Regel verpflichtet, bei jeder Bauleistung einen Teil ihrer Entgelte an das Finanzamt als Bauabzugssteuer abzuführen. Dies bedeutet einen Abzug von 15 % des Rechnungsbetrags. In bestimmten Fällen kann ein Unternehmen jedoch von dieser Abgabe befreit werden. Hierfür müssen sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Freistellung stellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt des Auftragnehmers und nicht des Auftraggebers für die Überprüfung des Steuerabzugs und die Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung verantwortlich ist. Die Freistellungsbescheinigung dient auch als Nachweis, dass das Unternehmen als Bauleistender aufgeführt wird und dass die Steuerschuldnerschaft umgewandelt wird, was sich auf die Umsatzsteuer auswirkt.

Eine Bauabzugssteuer muss nicht bezahlt werden, wenn die Gegenleistung für die Bauleistung eine gewisse Freigrenze überschreitet. Dieses Konzept wird in einer Bagatellregelung festgelegt.

Beantragung der Freistellungsbescheinigung

Der Bauunternehmer kann beim zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen, sofern das Finanzamt keine Zweifel hat, dass der Bauunternehmer seine Steuern zuverlässig zahlen wird. Sobald die Freistellungsbescheinigung erteilt wurde, muss sie dem Leistungsempfänger, also dem Bauherrn, vorgelegt werden. Dieser überweist dann den gesamten Rechnungsbetrag.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

In der Regel gilt die Freistellungsbescheinigung für höchstens 3 Jahre,  bei slowenischen Bauunternehmen für 1 Jahr. Nach Ablauf muss man einen neuen Antrag stellen. Oftmals erteilt das Finanzamt auch eine projektbezogene Freistellungsbescheinigung, dies gilt vor allem für kroatische Bauunternehmen. Diese kann man dann nur für den einen speziellen Auftrag, für den sie ausgestellt ist, verwenden.

Bescheinigung für ausländische Bauunternehmen

Ausländische Bauunternehmen beantragen die Freistellungsbescheinigung bei dem für ihr Heimatland zuständigem Finanzamt. Folgende Voraussetzungen müssen hier erfüllt sein:

  • Dem Antrag muss ein vom Bundesfinanzministerium vorgefertigter Fragebogen beigefügt sein
  • Die steuerliche Erfassung im Heimatland muss die dort zuständigen Steuerbehörde bestätigen
  • Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter muss bestellt werden, der zur Entgegennahme des Schriftverkehrs mit dem inländischen Finanzamt und der Bescheinigung zuständig ist.

Wie kann man die Gültigkeit überprüfen?

Die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung kann hier online überprüft werden. Zuvor ist allerdings eine Registrierung auf dieser Seite notwendig. Sollte die elektronische Abfrage zu keinem Ergebnis führen, haben Sie die Möglichkeit sich an das zuständige Finanzamt, welches die Freistellungsbescheinigung ausgestellt hat, zu wenden.

Wann muss die Freistellungsbescheinigung vorgelegt werden?

Es ist wichtig, dass die Freistellungsbescheinigung möglichst vorhanden ist, um den Bauherren Zeit und Aufwand bei der Bearbeitung der Unterlagen für das Finanzamt zu sparen. Die Freigabe muss bis zum 10. des Folgemonats erfolgen, in dem die Bezahlung geleistet hat. Der Auftraggeber muss in diesem Zeitraum den angemessenen Betrag an das Finanzamt überweisen. Dazu muss eine Anmeldung mit einzelnen Angaben über die erbrachten Leistungen eingereicht werden, um den Abzugsbetrag für den Anmeldezeitraum zu berechnen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Steuerabzugsbetrag möglicherweise fällig ist und nicht erst bei der Abrechnung der Bauleistung. Sollte die Gegenleistung nachträglich erhöht werden, muss lediglich die Differenz zum ursprünglichen Betrag angegeben werden. Eine Verringerung der Gegenleistung muss dagegen nicht gemeldet werden.

Was, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird?

Der Leistungserbringer ist verpflichtet, eine gut lesbare Kopie der Freistellungsbescheinigung vorzulegen. Vernachlässigt er diese Pflicht, muss man davon ausgehen, dass er keine solche Bescheinigung besitzt. Folglich ist man als Leistungsempfänger verpflichtet, die Bauabzugsteuer einzuhalten und an das zuständige Finanzamt des Leistenden abzuführen.

Generell gilt, dass Bauunternehmen, die eine Freistellungsbescheinigung vorweisen können, einen weitaus seriöseren Eindruck auf den Auftraggeber machen. Viele Unternehmen vergeben Aufträge nur an Firmen, die diese Bescheinigung vorweisen können.

Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung?

In der Regel brauchen Bauunternehmen und Handwerker eine Freistellungsbescheinigung. Diese können eine Freistellungsbescheinigung beantragen, um sicherzustellen, dass sie den vollen Rechnungsbetrag erhalten. Das Finanzamt stellt die Bescheinigung aus, wenn es zuverlässig ist, dass das Unternehmen seine Steuern pünktlich und zuverlässig bezahlen werden.

Die Freistellungsbescheinigung muss dann dem Auftraggeber vorgelegt werden, der verpflichtet ist, ihre Echtheit zu überprüfen. Wenn eine solche Bescheinigung vorliegt, wird das Finanzamt den Betrag, den es von dem Auftraggeber erhält, wie eine Vorauszahlung auf die anfallenden Steuern betrachten.

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