Mindestlohn – Unser Experten-Überblick

Der Mindestlohn wurde vor fünf Jahren in Deutschland eingeführt, weil man deutsche Unternehmen und das Stammpersonal vor Dumpinglöhnen aus dem Ausland schützen wollte und um für jeden Arbeiter und jede Arbeiterin ein existenzsicherndes Einkommen sicher stellen wollte. Da niemand genau wusste, wie sich die Einführung des Mindestlohn auswirken würde, hat man mit einer niedrigen Variante des Mindestlohns (8,50 Euro/Stunde) begonnen. Nun hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die neue Erhöhung des Mindestlohns bis 2023 abgegeben.

Welches große Ziel eigentlich dabei verfolgt wird oder warum das Baugewerbe bereits seit 1997 Mindestlöhne eingeführt hat, erfahren Sie hier:

Ziel Mindestlohn zwölf Euro – Ein Traum mit negativen Auswirkungen?

Die Debatte um die Erhöhung des Mindestlohns reist nicht ab. Das große Ziel – 12 Euro Mindestlohn. Während die einen Angst vor Beschäftigungsverlusten haben, nicken die anderen anerkennend und führen ins Feld, dass sich das stockende Wirtschaftswachstum (COVID 19) dadurch schneller und nachhaltiger erholen kann. Ist mehr Geld vorhanden, kann auch wieder mehr konsumiert werden und damit die Wirtschaft wieder aufatmen.  So der Gedanke.

Nimmt man internationale Modelle, zeigt eine Studie des Arbeitsökonoms Arindrajit Dube, dass ein Anheben des Mindestlohns auf die Höhe des Medianlohnes (mittlerer Lohn) – der befindet sich ca. auf 60 – 66 % – keine nennenswerten Auswirkungen auf Beschäftigungen haben muss. In Deutschland liegt die der Mindestlohn unter 50 % des Medianlohns (mittlere Lohn). Lt. Studie bedeutet das, dass das Ziel von 12 Euro Mindestlohn mit einer Anhebung des Mindestlohns auf 60 % erreicht wäre und Betrieb und die Wirtschaft keine negativ Folgen zu fürchten hätten.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn eigentlich?

Der gesetzliche Mindestlohn ist die kleinste gesetzlich erlaubte Entlohnung, die ein Arbeitnehmer erhalten kann. Die Höhe des Mindestlohns wird festgelegt. Es gibt den Mindestlohn pro Stunde und den Mindestlohn als Monatslohn. Passt sich der Mindestlohn nicht automatisch an Preis-und Lohnentwicklungen an, justiert die Mindestlohnkommission nach. So wie Ende Juni 2020, als sie ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns abgegeben haben. Später mehr dazu.

Mindestlohne weltweit Länder

Wer bildet die Mindestlohnkommission und was ist ihre Aufgabe?

Die Kommission setzt aus einem Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern sowie zwei beratenden Mitgliedern aus dem Bereich Wirtschaft zusammen. Die Kommission ist ehrenamtlich tätig und nicht weisungsgebunden. Sie legen alle zwei Jahre eine Empfehlung zur Mindestlohnanpassung vor. Aus Tarifverträgen kann errechnet werden, um wieviel Prozent die Löhne in den einzelnen Jahren gestiegen sind. Daraus leitet sich dann die Mindestlohnanpassung ab. Ebenso berücksichtigt wird die Lage der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes.

Warum gibt es den gesetzlichen Mindestlohn?

Es gibt zwei Hauptmotive für die Einführung des Mindestlohns 2015 in Deutschland. Eines der Hauptmotive ist, dass die Arbeitnehmerstellvertretung, die beispielsweise auch Lohnverhandlungen führen sollte, noch nicht flächendeckend aufgestellt ist.

Der zweite Hauptgrund ist das „Working-poor-Phänomen.“ Dabei spielt Lohndumping eine essentielle Rolle, da der Arbeitgeber trotz Mindestlohnregelung den ortsüblichen oder den tariflichen Lohn unterschreitet. Die Arbeitnehmer können deshalb trotz Arbeit ihre Lebenserhaltungskosten nicht ohne staatliche Unterstützung und Zuschüssen finanzieren.

Man kann also sagen, dass der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, um Arbeitskräfte vor arbeitstechnischem Missbrauch durch den Arbeitgeber zu schützen.

Nachfolgend finden Sie die Höhe des Mindestlohns in verschiedenen Regionen visualisiert:

Gilt die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohn für alle Branche?

Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde 2015 aus den oben angeführten Gründen in Deutschland eingeführt. Für alle die es nicht wussten, dieser gilt seit Jänner 2018 ausnahmslos für alle Branchen. Tarifverträge, egal aus welcher Branche, sind ungültig, wenn sie unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Auch für Lehrlinge wurde eine gesetzliche Mindestvergütung festgelegt.

In Deutschland haben alle Arbeitnehmer, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf den Mindestlohn. Dazu zählen Rentner, Minijobber, internationale Arbeitnehmer, Saisonarbeiter ebenso wie nach Deutschland entsendete Arbeitnehmer und volljährige Schüler und Studenten.

Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn

Die Ausnahmen bestätigen die Regel. Wer also ehrenamtlich oder im freiwilligen Dienst arbeitet, darf nicht damit rechnen, den Mindestlohn zu erhalten. Ebenso wie Jugendliche unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Ausbildung haben. Auch Langzeitarbeitslose, die Arbeit gefunden haben, haben in den ersten sechs Monaten ihres neuen Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Selbstständige, Heimarbeiter und Personen die ein Pflicht-, Orientierungs-, oder ein normales Praktikum absolvieren, um für einen Studiengang zugelassen zu werden, erhalten keinen. Personen im Rahmen einer Einstellungsqualifizierung oder Berufsbildungsvorbereitung nach Berufsbildungsgesetz sind auch ausgenommen. Und die letzten Gruppen, die zu den Ausnahmen bei der gesetzlichen Lohnuntergrenze gehören, sind Personen, die an Maßnahmen zur Arbeitsförderungen teilnehmen und beeinträchtigte Menschen.

Mindestlohn

Mindestlohn im Baugewerbe

Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben sich bereits 1997 im Baugewerbe eigene Mindestlöhne ergeben. Diese Mindestlöhne wurden eingeführt, um deutsche Unternehmen und deren Stammpersonal vor internationalen Dumpinglöhnen zu schützen. Der Bau-Mindestlohn ist allgemeinverbindlich, das heißt er gilt auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und ausländische Subunternehmen, die Mitarbeiter nach Deutschland entsenden.

Für das Baugewerbe wurde am 1. April 2020 eine Mindestlohnerhöhung beschlossen – der Mindestlohn beispielsweise für Hilfsarbeiter, die zur Lohngruppe 1 zählen. Zu dieser Lohngruppe zählen Arbeitskräfte, die einfache Bau- und Montagearbeiten sowie einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten durchführen. Sie erhalten nun 12,55 Euro pro Stunde.

Ebenso wurde der Mindestlohn für Facharbeiter beschlossen, dazu zählen Arbeitskräfte die fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung ausüben. Für diese Lohngruppe 2 steigt der Mindestlohn in Westdeutschland pro Stunde auf 15,40 Euro und in Berlin auf 15,25 Euro pro Stunde.

Wie unterscheidet sich der gesetzliche Mindestlohn vom Branchenmindestlohn?

Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn als die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland. Alles was darunter liegt und nicht in die Ausnahmeregelung fällt, ist illegal.

In vielen Branchen ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, einen höheren Lohn zu bezahlen, da tarifvertraglich ein höherer Branchenmindestlohn vereinbart wurde. Die Vereinbarung muss vertraglich festgelegt worden sein und das Tarifvertragsgesetz oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz als Grundlage haben.

Der Branchenmindestlohn oder Tariflohn darf nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Auch hier gibt es eine Ausnahme, nämlich dann, wenn der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt wird. Dann müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an den Tarifvertrag halten, auch wenn sie eigentlich nicht tarifgebunden wären. (Tarifgebundenheit: Dazu muss der Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sein und der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft.)

 

Corona Baubranche

Im Baugewerbe gibt es bereits seit 1997 Mindestlöhne.

Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und welche Strafen gibt es?

In Deutschland hat laut dem Mindestlohngesetz jeder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. (Eine Zusammenfassung der Ausnahmen finden Sie hier.) Trotzdem wurden im April 2019 1,4 Millionen Arbeitnehmer nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Trotz der gesetzlichen Regelung haben rund 1,3 % aller Beschäftigten in Deutschland weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro erhalten. (Ermittelt von Destatis)

Die Arbeitseinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Die FKS darf das Unternehmen unangemeldet überprüfen. Der Geprüfte ist verpflichtet, den Zollbeamten aktiv bei der Kontrolle zur Seite zu stehen. Es müssen Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Schicht- und Einsatzpläne oder schriftliche Abmachungen über Arbeitszeitkonten vorgelegt werden. Wird festgestellt, dass ein Unternehmer tatsächlich den Mindestlohn nicht gezahlt hat, hat die Finanzkontrolle die Befugnis zur sofortigen Lohnsteuer-Nachprüfung.

Nachzahlung bei einer Unterschreitung des Mindestlohns

Wird so eine Unterschreitung des Mindestlohnes ermittelt, bedeutet dass, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und den Sozialkassen die ausständige Differenz nachzahlen muss. Da der Arbeitgeber hier das Gesetz schlichtweg nicht einhält, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.  Strafen bis zu 500.000 € sind möglich. Im Mindestlohngesetz ist darüber hinaus festgelegt, dass ein Unternehme, das die Lohngrenze unterschreitet, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.

Der Ausschluss kann bis zu fünf Jahre dauern. In schweren Fällen ist die Finanzbehörde verpflichtet, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Dann kann es auch zu folgenschweren strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Hinzu kommt, dass der nicht gezahlten Anteil des Mindestlohns drei Jahre später noch von einem (Ex)-Mitarbeiter eingeklagt werden kann.

Mindestlohngesetz

Wird der Mindestlohn 2021 erhöht?

Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2020 ihre Empfehlung für die Mindestlohnanpassung abgegeben. Darin heißt es, dass der Mindestlohn 2021 auf 9,85 Euro angehoben werden soll. Durch die COVID19-Krise erntet diese Empfehlung allerdings Kritik. Wirtschaftspolitiker fordern eine Senkung des Mindestlohns oder eine Aussetzung der Erhöhung 2021.

Entscheiden wird dies schlussendlich die Regierung. Sie hat allerdings nur zwei Möglichkeiten. Entweder sie nimmt die Empfehlung an und setzt sie um oder sie lehnt sie ab. Anpassung, Aufschiebung etc. sind nicht erlaubt. Die Tarifautonomie soll durch diese Regelung vor politischen „Übergriffen“ geschützt bleiben.

Für wen gilt die Dokumentationspflicht?

Laut dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz müssen geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte aus den Branchen Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistik sowie Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft ebenso wie Zeitungszusteller und Paketdienstangestellte Arbeitszeiten genauestens dokumentieren.

Was beinhaltet die Dokumentationspflicht genau?

Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitstag den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, den Zeitpunkt des Arbeitsendes sowie die tägliche Arbeitsdauer ohne Pause schriftlich festhalten. Gut zu wissen ist, dass es keine Rolle spielt, ob die Dokumentation handschriftlich, maschinell oder digital durchgeführt wird. Hier können Sie dafür eine Vorlage downloaden:

Eine praktische Vorlage für die Zeiterfassung können Sie hier downloaden:

ZEITERFASSUNG VORLAGE MS WORD            ZEITERFASSUNG VORLAGE PDF

Auch das Unterschrieben der Aufzeichnung ist nicht notwendig.  Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Aufzeichnungen vollständig und richtig sind.  Die Aufzeichnungen müssen lt. dem MiLoG bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages dokumentiert sein. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Arbeitszeitaufzeichnungen 2 Jahre aufzuheben. Der achtsame Umgang ist sehr von Vorteil, da die FSK auf die Vorlage dieser Dokumente besteht.

Die Dokumentationspflicht fällt weg, wenn die Arbeitskraft regelmäßig mehr als 2.958 Euro ausbezahlt bekommt. Das gleiche gilt bei Mitarbeitern, die bereits zwölf Monate mehr als 2.000 Euro beim gleichen Arbeitgeber verdienen, ebenso wie für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers.

Was sind Vergütungsbestandteile?

Vergütungsbestandteile sind die Teile, aus denen sich das Entgelt eines Arbeitnehmers, also auch der Mindestlohn zusammensetzt. Das Fundament ist das Grundentgelt. Aufgestockt kann dieses Entgelt durch zusätzliche Leistungsprämien, Akkordlohn oder Tantiemen werden. Es gibt aber auch unproduktive Bestandteile. Dazu zählen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen sowie allgemeine Prämien oder Provisionen.

Welche Lohnbestandteile werden für den Mindestlohn berücksichtig?

Das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof haben beschossen, dass Zahlungen, die nicht auf die wirkliche Arbeitsleistung des Mitarbeiters zurückzuführen sind oder auf besonderen gesetzlichen Regelungen beruhen (Ein Beispiel wäre hierfür die Nachtarbeit) nicht in den Mindestlohn eingerechnet werden dürfen.

Diese Vergütungsbestandteile können in den Mindestlohn miteinberechnet werden. Dazu zählen Zuschläge und Prämien für beispielsweise Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit, Bauzulagen, ebenso wie Zulagen für Gefahren und Schmutz, Akkordprämien oder unter anderem auch Qualitätsprämien. Auch das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld kann in den Mindestlohn eingerechnet werden, wenn dieses unwiederbringlich, partiell und am Auszahlungsdatums des Mindestlohns bezahlt wird.

Wichtigste gesetzliche Änderungen beim Mindestlohn

Wir fassen hier noch einmal zusammen: Im Jänner 2020 hat sich der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro als Stundensatz erhöht. Eine weitere gesetzliche Änderung beinhaltet ein Mindestentgelt für Auszubildende von mindestens 515 Euro. Bis 2023 soll sich diese sogar auf 620 Euro erhöhen (2021=550 Euro, 2022=585 Euro). Der Mindestlohn für Auszubildende steigt pro Ausbildungsjahr prozentuell an.

Interessantes zur Verpflichtungserklärung nach dem § 13 MiLoG 

Worauf verweist der Paragraph 13 des Mindestlohngesetzes?

§ 13 des Mindestlohngesetz verweist auf § 14 im Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.

Darin heißt es:

14 AEntG begründet für Unternehmer, die einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragen, eine verschuldensunabhängige, gesamtschuldnerische Haftung, wie bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Der Unternehmer haftet daraus für die Erfüllung der Netto-Entgeltforderungen aller Arbeitnehmer und Leiharbeiter in der gesamten Nachunternehmerkette. Besteht eine aufgrund Tarifvertrags eingerichtete gemeinsame Einrichtung, z.B. Urlaubskasse, erweitert sich die Haftung auf die Abführung der Sozialbeiträge.

Das heißt also, wenn ein beauftragter Subunternehmer sich nicht an die Vorgaben des Mindestlohngesetzes hält, wird der Generalunternehmer zur Rechenschaft gezogen. So mancher Unternehmer ist durch die weitreichenden Auswirkungen dieses Paragraphen verunsichert.

Wie versucht man das Haftungsrisiko zu minimieren?

Unternehmen, die auf Subunternehmen zur Fertigstellung oder Durchführung einer Werks- oder Dienstleistung angewiesen sind, geraten unter Zugzwang. Um das Haftungsrisiko im Bereich des Mindestlohns zu minimieren, nutzen viele Verpflichtungs- bzw. Freistellungserklärungen.

Damit soll der beauftragte Subunternehmer versichern, dass er die gesetzlichen Richtlinien des Mindestlohngesetzes einhält. Weiters wird darin festgehalten, dass ein Subunternehmer nachweisen muss, dass er sich darangehalten hat und, dass er die Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Gesetzes tragen muss.

Arbeitsgenehmigung für Arbeiter aus Kroatien

Nutzen der Verpflichtungserklärung für den Mindestlohn

Leider muss man sagen, dass diese Erklärungen den Generalunternehmer nicht vor der Einleitung eines Bußgeldverfahrens schützen, oder ihn von seiner gemeinsamen Haftung entbinden. Um Haftungsansprüche zumindest aufzuteilen müsste der Auftraggeber während der Auftragsausführung Kontrollen der Mindestlohnzahlungen des Subunternehmers an seine Arbeitnehmer durchführen.

Doch hier kommt der Hacken. Durch das Datenschutzgesetz wird die Ausgabe einer Lohnbescheinigung oder persönlicher Daten wieder heikel bzw. gesetzwidrig.

Gibt es andere Möglichkeiten zur Absicherung?

Nun, manche Rechtsberater schlagen die zusätzliche Vereinbarung eines Vertragsstrafeversprechens oder einer Freistellungsverpflichtung vor. Auch hier gibt es leider einen Haken. Denn Strafen können auch nur dann gezahlt werden, wenn die Subunternehmer noch zahlungsfähig sind. Ob Sonderklauseln in der Verpflichtungserklärung, wie beispielsweise das Sonderkündigungsrecht oder das Zurückbehaltungsrecht von Vergütungsforderungen, gerichtlich tatsächlich Bestand haben, ist fraglich.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Subunternehmer zu lösen. Für die Forderungen des Arbeitnehmers, die bis zur Vertragsauflösung entstanden sind, haftet er allerdings trotzdem. (Nachträgliche Haftungsminderung § 774 BGB)

 

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Aktuelles und Informationen rund um den internationalen Einsatz und die Vermittlung von Subunternehmen.

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