Was ist die VOB/C

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Baurechts. Sie legt die Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen und den Abschluss von Bauverträgen fest und dient als Rechtsgrundlage für die Durchführung von Bauprojekten in Deutschland. Details dazu gibts in diesem Artikel. 

Was ist die VOB und was ist VOB/C?

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) legt Regeln und Verfahren fest, die bei der Vergabe und dem Abschluss von Bauverträgen zu beachten sind. Es legt die Pflichten und Verantwortungen von Auftraggebern und Auftragnehmern fest und regelt auch die Rechte und Pflichten bei Änderungen des Bauvertrags, bei Mängeln und bei der Bezahlung. Teil C der VOB ist für die praktische Anwendung von Bedeutung und dient als Handbuch für Bauunternehmer und Auftraggeber.

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Was fasst die VOB/C zusammen? 

Der Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beinhaltet 65 relevante DIN-Vorschriften, die unter dem Begriff „Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)“ zusammengefasst werden. Die ATV sind ein wichtiger Bestandteil jedes VOB-Vertrags und müssen in den Vergabeunterlagen vorgeschrieben werden. Die ATV wurden im September 2019 aktualisiert und 14 ATV DIN wurden fachtechnisch überarbeitet, 40 ATV DIN redaktionell angepasst und 4 ATV DIN im Titel geändert. Jede ATV DIN folgt einer ähnlichen Gliederung von Abschnitten 0 bis 5, wobei Abschnitt 5 die Regeln für die Abrechnung sterben. Die neuen ATV DIN werden im Baunormenlexikon detailliert beschrieben.

In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) werden verschiedene DIN-Normen zitiert und verwendet, darunter beispielsweise:

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die VOB/C keine abschließende Liste der zu verwendenden Normen enthält und auch andere Normen, Richtlinien oder Regelwerke berücksichtigt werden können, sofern sie in einem konkreten Bauvorhaben vereinbart wurden.

Wann gilt VOB/C?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C, gilt für Bauleistungen, die auf Grundlage eines VOB-Vertrags ausgeführt werden. Gemäß § 1 in der VOB, Teil B sind die ATV (Allgemeine technische Vertragsbedingungen) Bestandteil des Vertrags, und gemäß § 8a Abs. 1 im Abschnitt 1 der VOB/A (analog auch nach § 8a EU und § 8a VS jeweils Abs. 1 in den Abschnitten 2 und 3 der VOB/A) ist dies bereits in den Vergabeunterlagen vorzuschreiben.

Kann man die VOB/C als technisches Regelwerk betrachten?

Die VOB/C ist ein Regelwerk, das Vertragsbedingungen für Bauprojekte festlegt. Es enthält Regeln für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, Vorschriften für den Leistungsumfang und Abrechnungsmodalitäten. Es kann auch bei unklaren Leistungsbeschreibungen als Auslegungshilfe dienen, wenn es in den Vertragsbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde.

Hat die VOB/C DIN-Norm-Charakter? 

Die VOB/C enthält keine offiziell anerkannten Regeln der Technik, sondern ist als Vertragsbestandteil konzipiert, um die vertragsrechtliche Abwicklung von Bauverträgen zu vereinfachen. Die Bezeichnung als „DIN“ ist täuschend, denn diese Regelwerke haben nicht den Charakter von DIN-Normen und stellen keinen Stand der Technik dar.

Gibt es einen Unterschied zwischen VOB B und VOB C?

Die VOB/B und VOB/C sind Teile eines Gesamtregelwerks für Bauverträge. Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsregeln, während die VOB/C spezielle technische Regeln enthält. Wenn in einem Bauvertrag die VOB/B vereinbart WIRD, sind automatisch auch die Regelungen der VOB/C Bestandteil des Vertrags.

Wie die VOB/C organisiert ist?

Die VOB/C umfasst technische Regelungen für Bauverträge. Es ist in zwei Teile unterteilt: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN 18299) und besondere Regelungen für einzelne Bau-Gewerke (ATV DIN 18300 ff). Die Regelungen gelten für alle Bauarbeiten, aber die besonderen Regelungen für einzelne Gewerke haben Vorrang vor den allgemeinen Regelungen.

Wird das Regelwerk der VOB/C kontrolliert? 

Die VOB/C unterliegt als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Inhaltskontrolle, die durch die §§ 307 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt wird. Das bedeutet, dass sie auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit geltendem Recht überprüft werden können. Die VOB/B hingegen unterliegt keiner solchen Inhaltskontrolle, sofern sie als Gesamtpaket vereinbart wurde. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für die VOB/C.

 

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