Werkvertrag – Die häufigsten Fragen und Antworten | FAQ Werkvertrag

Der Werkvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der den gegenseitigen Austausch von Leistungen definiert. Mit ihm verpflichtet sich ein Unternehmen gegen Zahlung einer Vergütung ein Werk für einen Besteller herzustellen. In diesem Artikel klären wir die 10 häufigsten Fragen zum Thema Werkvertrag – verständlich und präzise auf den Punkt gebracht.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist ein Werkvertrag?
  2. Seit wann gibt es denn Werkvertrag?
  3. Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag sowie Leiharbeit?
  4. Was ist der Unterschied zwischen Subunternehmervertrag und Werkvertrag?
  5. Welche Inhalte hat ein Werkvertrag?
  6. Was ist ein Werklohn?
  7. Wie erfolgt die Vergütung des Werkes?
  8. Wann ist die Vergütung fällig?
  9. Gibt es denn auch Sonderformen des Werkvertrags?
  10. Wie kann ein Werkvertrag gekündigt werden?

1. Was ist ein Werkvertrag?

Der Begriff „Werkvertrag“ bezeichnet eine Vereinbarung, die zwischen einem Auftraggeber und einem beauftragten Unternehmen getroffen wird. Das beauftragte Unternehmen verpflichtet sich zur Herstellung eines Werks für den Auftraggeber. Im Werkvertrag werden die Rahmenbedingungen für diese Leistungen festgelegt, dazu gehört der Preis. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung des Werklohns nach Fertigstellung des Werkes.

Das beauftragte Unternehmen arbeitet unternehmerisch selbstständig. Das bedeutet, dass es allein über Mitarbeiter, Arbeitsmittel und benötigte Zeit entscheidet. Der Einsatz von Arbeitnehmern aus Drittstaaten sollte nur auf Werkvertragsbasis erfolgen, damit die Vorgaben nach BGB §§631 eingehalten werden.

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2. Seit wann gibt es den Werkvertrag?

Vorläufer des Werkvertrags gab es schon im Römischen Recht, die alle dem Konsensualvertrag zugerechnet wurden. Besonders die Form des locatio conductio operis kann nach heutigem Verständnis als ein Werkvertrag gesehen werden. Bereits seit 1900 ist der Werkvertrag in Deutschland fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Besonders im Handwerk und Kulturbetrieb sind diese Verträge eine häufige Kontraktform.

3. Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Leiharbeit?

Bei der Leiharbeit bestellt ein Unternehmen Arbeiter und bezahlt die Arbeitszeit. Beim Werkvertrag bestellt ein Unternehmen ein Werk und bezahlt das fertige Werk. Deshalb gehören die Arbeiter des beauftragten Werkunternehmens nicht zum Unternehmen des Kunden. Das bedeutet auch, dass sie nur teilweise in die Arbeitsabläufe des Kundenbetriebs eingebunden sein dürfen und nicht dessen Weisungen unterliegen.

Im Vergleich dazu gehören Leiharbeiter zum Kundenbetrieben und arbeiten dort nach dessen Weisungen. Für sie ist der Betriebsrat zuständig, sie dürfen deshalb auch bei der Betriebsratwahl mitwählen.

4. Was ist der Unterschied zwischen Subunternehmervertrag und Werkvertrag?

Gesetzliche Regelungen für den Subunternehmervertrag gibt es in Deutschland nicht, denn die meisten Subunternehmerverträge sind Werkverträge. In besonderen Fällen kann es sich aber auch um Dienstverträge handeln.

Mit dem Werkvertrag verpflichtet sich der Subunternehmer zur Herstellung/Fertigstellung eines festgelegten Werks. Dafür zahlt ihm der Kunde eine Vergütung. Der Vertrag besteht zwischen Generalunternehmer/Hauptunternehmer und Subunternehmer. Das heißt: Nicht der Auftraggeber wirbt den Subunternehmer an, sondern dessen Vertragspartner. Auftraggeber und Subunternehmer stehen deshalb auch in keinem direkten Zusammenhang.

Trotz dieses Umstandes werden im Subunternehmervertrag die Pflichten des Generalunternehmers gegenüber dem Auftraggeber angegeben, denn diese gehen natürlich direkt auf die Pflichten des Subunternehmers über. In der Praxis ist darin festgelegt, welche Arbeitsleistung der Subunternehmer in Eigenverantwortung zu erfüllen hat.

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5. Welche Inhalte hat ein Werkvertrag?

Folgende Punkte sollten im Werkvertrag enthalten sein:

  • Detaillierte Beschreibung des auszuführenden Werks
  • Abnahmetermin – bei mehrteiligen Werken alle Abnahmetermine
  • Zahlungsvereinbarung
  • Vergütung inkl. Kosten der Leistung inkl. Mehrwertsteuer
  • Verpflichtende Abnahme für den Auftraggeber. Wenn anders vereinbart, erfolgt die Vergütung 30 Tage nach Abnahmetermin
  • Evtl. Urheberrechtsvereinbarungen sowie Nutzungsverträge
  • Evtl. Regelung zum Stillschweigen des beauftragten Unternehmens

Kündigt der Auftragnehmer das ausführende Unternehmen, ist dieser aber trotzdem dazu verpflichtet, das volle Honorar abzüglich der Aufwendungen zu bezahlen – auch dies sollte im Vertrag festgehalten werden.

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6. Was ist ein Werklohn?

Der Werklohn ist im Werkvertrag die Vergütung, die der Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen für die Erbringung des Werks zahlt. Die Höhe des Werklohns basiert auf der Vereinbarung der beiden Parteien. Wird diese nicht festgelegt und besteht eine Taxe, wird die taxmäßige Vergütung fällig. Besteht keine Taxe, gilt die üblich Vergütung, siehe dazu § 632 BGB.

7. Wie erfolgt die Vergütung des Werks?

Nach der vertragsmäßigen Fertigstellung und Abnahme des Werks durch den Auftraggeber erfolgt die Bezahlung. Bei großen Mängel hat allerdings der Abnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen. Es gibt verschiedene Formen der Vergütung:

Vergütung nach Zeitaufwand

Die Vergütung des Werks basiert auf dem zeitlichen Aufwand, der dafür notwendig ist. Deshalb werden Stundenzeiten sowie Fahrtzeiten bezahlt. Wie das Material verrechnet wird, wird im Vertrag gesondert vereinbart.

Vergütung nach Einheitspreisen

Pro Leistungseinheit (wie z.B. Stück oder Meter) wird ein Festpreis vereinbart. Kalkuliert wird auf Basis von:

  • Tariflöhnen
  • Materialkosten
  • Geschätztem Zeitaufwand pro Einheit
  • Allgemeinen Geschäftskosten
  • Zuschlag für Gewinn und Wagnis

Vergütung nach Pauschalpreis

Die Vergütung kann auch nach einem Pauschalpreis erfolgen, doch wenn der Aufwand für das beauftragte Unternehmen im Endeffekt höher war als erwartet, bleibt der Preis trotzdem gleich.

8. Wann ist die Vergütung fällig?

Nach Fertigstellung und Abnahme des Werks durch den Auftraggeber ist die Vergütung zu entrichten. Bei groben Mängeln können Abschlagszahlungen anfallen.

9. Gibt es denn auch Sonderformen des Werkvertrags?

Es gibt einige besondere Formen des Werkvertrags:

Bauvertrag: In dieser Form des Werkvertrags verpflichtet sich das beauftragte Unternehmen zur Herstellung eines Bau oder zu handwerklichen oder Renovierungsleistungen. Diese können beispielsweise Malerarbeiten sein.

Planungsvertrag: Bei dieser Form ist ein Bauherr der Auftraggeber, ein Ingenieur oder Architekt ist der Auftragsnehmer. Der Planungsvertrag regelt die Planung des Bauvorhabens, Ausschreibung und Überwachung der zu leistenden Arbeiten sowie die Beaufsichtigung und ggf. die Beseitigung der Mängeln während der Gewährleistungsphase.

Reisevertrag: Durch den Reisevertrag werden Reisende vor Reisemängel geschützt. In diesem Fall ist der Veranstalter der Reise der Auftragnehmer, der dazu verpflichtet ist, die vereinbarten Reiseleistungen zu erbringen.

Frachtvertrag: Beim Frachtvertrag ist der Frachtführer (auch Gepäckträger und Dienstleute) der Auftragnehmer und der Absender der Auftraggeber. Die Leistung dieses Vertrags ist die Beförderung der Güter, die Transportmittel sind dabei unerheblich.

Personen-Beförderungsvertrag: Diese Art des Vertrags kann sowohl für Güter sowie auch für Personen gelten. Die Leistung besteht hierbei bei der sicheren und pünktlichen Beförderung.

10. Wie kann ein Werkvertrag gekündigt werden?

Kündigen können den Werkvertrag beide Seiten – Auftraggeber und beauftragtes Unternehmen. Jedoch hat der Auftraggeber das Recht, bis zur Fertigstellung des Werkes ohne Frist und ohne Grund zu kündigen. Hingegen darf der Auftragnehmer nur kündigen, wenn ein Weiterarbeiten unzumutbar ist oder die Mitwirkungspflicht nicht eingehalten wird. Die bis zur Kündigung abgegoltene Leistung muss aber trotzdem abgegolten werden, der Auftragnehmer muss diesen Anspruch allerdings begründen und beweisen können.

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