Subunternehmervertrag – Die wichtigsten Kernpunkte

Um ein Bauprojekt erfolgreich abschließen zu können, sind Profis aus unterschiedlichen Gewerken notwendig. Sowohl die gewissenhafte Erstellung des Subunternehmervertrags, als auch die präzise Projektplanung spielen dabei eine wichtige Rolle. Welche Rahmenbedingungen vor Beginn der Zusammenarbeit im Subunternehmervertrag festgehalten werden sollten, erfahren Sie hier.

Subunternehmervertrag, was ist das überhaupt?

Der Subunternehmervertrag besteht immer zwischen Generalunternehmer oder Hauptunternehmer und dem Nachunternehmer oder Subunternehmer. Der Subunternehmer wird nicht vom Auftraggeber angeworben, sondern von dessen Vertragspartner. Auftraggeber und Subunternehmer stehen in keinem direkten Zusammenhang.

Trotzdem werden im Subunternehmervertrag die Pflichten des Generalunternehmers gegenüber dem Auftraggeber angegeben. Sie gehen somit auch in die Pflicht des Subunternehmers über.

Grundsätzlich ist darin festgelegt, welchen Teil oder welche Arbeitsleistung der Subunternehmer in Eigenregie und -verantwortung zu erfüllen hat.

Warum braucht man einen Subunternehmervertrag?

Wie mit den meisten Verträgen will man auch mit diesem eine möglichst hohe Rechtssicherheit erreichen. Hieb- und stichfeste Subunternehmerverträge gibt es allerdings nicht.

Um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen, können Experten im Bereich Subunternehmervermittlung eingesetzt werden. Diese verfügen über das nötige Knowledge. Beispielsweise die lokalen Anforderungen, bürokratischen Notwendigkeiten, gesetzliche Voraussetzungen und natürlich geprüftes Vertragswerk.

Ein zusätzlicher Pluspunkt ist, das Netzwerk aus fachlich kompetenten, verlässlichen Subpartner, auf die Experten zurückgreifen können.

Welchen gesetzlichen Regelungen unterliegt der Subunternehmervertrag?

Gesetzliche Regelungen, speziell für den Subunternehmervertrag gibt es in Deutschland nicht.

Die meisten Subunternehmerverträge sind deshalb meistens Werkverträge oder in speziellen Fällen Dienstverträge. Der Unterschied zwischen den beiden Verträgen ist einfach erklärt.

In einem Werkvertrag verpflichtet sich der Subunternehmer zur erfolgreichen Herstellung oder Fertigstellung eines vorab festgelegten Werks zu einem bestimmten Honorar.

Alles zum Thema Subunternehmervertrag Wichtiger Teil im Subunternehmervertrag

Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung bilden die wichtigsten Grundlagen für die Baukostenkalkulation.

Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die gesamten Leistungen, die der Auftraggeber vergibt. Die Teilleistungen sollten im Leistungsverzeichnis bis ins kleinste Detail durch den Leistungstext beschrieben werden.

Durch die haargenaue Beschreibung der Leistungen können Lücken und somit Fehlerquellen minimiert werden.

In welcher Form ist der Subunternehmervertrag gültig?

Der Subunternehmervertrag ist auch mündlich gültig. Experten, wie Subauftrag.com, empfehlen aber immer, eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen.

Nicht nur, weil der Subunternehmervertrag so vielschichtig ist.  Streitigkeiten über Verantwortlichkeiten oder Ausführung können so schneller geklärt werden. Mündlich wäre dies kaum möglich. Sollte es zu Vertragsänderungen kommen, sollte auch diese unbedingt schriftlich vereinbart werden.

Was steht inhaltlich im Subunternehmervertrag?

Einfach gesagt, handeln die Vertragspartner den Inhalt ihres Vertrages selbst aus. Vertragsfreiheit: Begrenzt ist diese Vertragsfreiheit durch gesetzlichen Verbote, Sittenwidrigkeit und dem Grundsatz von Treu und Glauben. (BGB)

Sie müssen sich also hierbei an bestehende Gesetze halten. Schlüssig, denn sollte es zu Streitigkeiten kommen greift immer zuerst das Gesetz. Empfohlen wird sich im Zweifelsfall Unterstützung durch einen Experten zu holen.

In welcher Form wird der Subunternehmervertrag erstellt?

Es gibt zwei Formmöglichkeiten. Eine davon ist der Formularvertrag. Die Vertragsbedingungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen werden von einer Seite vorbereitet und formuliert.

Die standardisierten Formularverträge sind meistens zur Mehrfachverwendung vorgesehen. Außerdem dürfen keine unangemessenen Bedingungen oder unwirksame Vertragsklauseln enthalten sein.

Man kann aber auch eine Individualvereinbarung treffen. Dies sind frei (siehe Vertragsfreiheit) ausgehandelte Verträge. Bei diesen Verhandlungen empfiehlt der Experte immer ein Verhandlungsprotokoll zu führen.  Der Verlauf und das Ergebnis muss daraus ersichtlich sein. (Verhandlungsprotokoll ist unterschriftspflichtig. Anhang für Subunternehmervertrag.)

Branchenabhängige Struktur des Subunternehmervertrags

Die Struktur der Vereinbarung ist natürlich abhängig von der Branche.  Vereinbarungen in der Bauwirtschaft sehen natürlich anders aus als beispielsweise in der Landwirtschaft.

Die Herstellung oder Fertigstellung des vertraglich festgelegten Werks stehen deshalb im Vordergrund.

Zu den wichtigsten Bestandteilen zählen vor allem der zeitliche Rahmen und die Vergütung. Außerdem gehört die Abrechnung der Leistung und der Materialeinsatz dazu. Fragen, die vor oder während der Zusammenarbeit auftreten, verdienen ebenfalls eine extra Klausel.

Hier ein Beispiel für den Aufbau eines Subunternehmervertrages

Hier soll lediglich ein Überblick über die Kernpunkte des Werkvertrages gegeben werden. Denn Vertragsstrukturen sind je nach Branche und Leistung unterschiedlich. Dies ist also nur eine Variante.

  • 1. Vertragsgegenstand
  • 2. Grundlagen des Vertrages bzw. Vertragsbestandteile
  • 3. Leistungen des Subunternehmers
  • 4. Weitere Pflichten des Subunternehmers
  • 5. Leistungsänderungen
  • 6. Ausführungsfristen
  • 7. Vertragsstrafe
  • 8. Vergütung des Subunternehmers
  • 9. Abrechnung und Zahlung
  • 10. Abnahme
  • 11. Mängelansprüche
  • 12. Haftung sowie Versicherung
  • 13. Sicherheiten
  • 14. Kündigung
  • 15. Urheber- sowie Verwertungsrechte
  • 16. Geheimhaltungsklauseln
  • 17. Kundenschutzklauseln/Wettbewerbsverbote
  • 18. Mindestlohn und andere Nachweise (z.B. über die Eintragung in die Handwerksrolle)
  • 19. Gerichtsstand oder Mediations- und Schiedsgerichtsklauseln
  • 20. Schlussbestimmungen (Schriftsatzerfordernis von Vertragsänderungen, Salvatorische Klausel etc.)
  • Anlage: Verhandlungsprotokoll

Expertenrat von Subauftrag.com 

Die hundertprozentige Sicherheit, dass es nie und bei keinem Projekt zu Unstimmigkeiten kommt, gibt es leider nirgends. Diese könnten und würden wir aber auch nicht geben wollen, denn wir arbeiten schließlich mit Menschen.

Was wir aber als Experten hundertprozentig zusichern ist: 

  • Die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Subunternehmervermittlung, das professionelle Netzwerk aus Subpartnern und das geprüfte Vertragswerk
  • Das sorgfältige Vorgehen in der Auswahl von qualifizierten und passenden Projektpartnern
  • Das jahrelange Knowledge eines engagierten Teams, das spezialisiert darauf ist, die richtigen Menschen zusammen und somit Projekte erfolgreich zum Abschluss zu bringen

Diese Kompetenzen erlauben es möglichen Unstimmigkeiten auf das Minimum zu reduzieren.

 

Alles zum Thema Subunternehmervertrag

COVID19 Krise – Höhere Gewalt im Subunternehmervertrag (Werkvertrag)

Fällt COVID19 nun unter den Punkt „Höhere Gewalt“ oder nicht?  Erstaunlicherweise nicht, die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie allerdings schon.

Ein Subunternehmer kann sich bei der nicht Erfüllung der Vertragsvereinbarungen nur dann auf Höhere Gewalt berufen, wenn sein Unternehmen oder das Projektgebäude durch die behördlich Anordnungen durch COVID19 geschlossen werden (Quarantäne).

Es ist keine „Höhere Gewalt“, wenn es durch COVID19 schwieriger wird, die Vertragsleistung zu erfüllen.

Höhere Gewalt muss nachgewiesen werden

Kann ein Subpartner den Subunternehmervertrag aus Gründen der höheren Gewalt nicht einhalten, muss er das nachweisen oder besser gesagt beweisen können.

Damit der Subpartner den Pflichten der Leistungserfüllung nicht nachkommen muss, müssen einige Punkte erfüllt werden.

Zum einen wäre da der Nachweis, dass es tatsächlich unmöglich ist, die im Subunternehmervertrag festgehaltene Leistung zu erbringen. Zum anderen muss bewiesen werden, dass der Subunternehmer alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um die Leistung zu erbringen. Und, dass es keine alternativen Möglichkeiten gab, die Leistungen des Subunternehmervertrags zu erfüllen.

Sind im Subunternehmervertrag Richtlinien festgelegt, die das Vorgehen bei höherer Gewalt festhalten, müssen diese umgesetzt werden.

Expertentipp von Subauftrag.com 

Wenn Ihr Unternehmen die Vereinbarungen des Subunternehmervertrages nicht einhalten kann und Sie sich wegen COVID19 auf höhere Gewalt berufen wollen, sollten Sie das rechtlich vorab prüfen lassen.

Ein Rechtsexperte, der die aktuelle Rechtslage genau kennt, sollte Ihren Fall genau unter die Lupe nehmen. Fehler können verheerende wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Übrigens bleiben Subunternehmerverträge bestehen und der Auftraggeber darf den Unternehmer nicht austauschen, ohne entgangene Entgelte auszugleichen.

 

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Aktuelles und Informationen rund um den internationalen Einsatz und die Vermittlung von Subunternehmen.

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