FAQ Baustelleneinrichtung: Die 5 wichtigsten Fragen geklärt

Unter der Baustelleneinrichtung versteht man eine zeitlich bedingte Produktionsstätte für die Ausführung von Bauleistungen. Die Einrichtung umfasst die bautechnischen Einrichtungen einschließlich deren Standorteinordnungen in das Gelände der Baustelle, dabei müssen Bautechnologie und Versorgungsbedingungen berücksichtigt werden. Wir klären in diesem Beitrag die 5 häufigsten Fragen zum Thema Baustelleneinrichtung.

#1: Welche Einflussgrößen gibt es bei der Baustelleneinrichtung?

Auf Art und Umfang der Baustelleneinrichtung haben folgende Kriterien Einfluss:

  • Größe des Bauvorhabens
  • Bauzeit
  • Art des Bauwerks
  • Einflüsse durch Witterung
  • Lokale Einflüsse, wie Nachbarbebauung, Geländeform, etc.
  • Interne Einflüsse, z. B. Verfügbarkeit der Baugeräte

#2: Welche Bestandteile gehören zur Baustelleneinrichtung?

  • Gebäude: (Wohn-)unterkünfte, Sanitärräume, Lager für Materialien und Werkzeuge, Büros, Labore
  • Medienversorgung: Energie, Wasser, Anschluss an Kommunikationsnetz, Entsorgung von Niederschlags- und Schmutzwasser, evtl. Stromversorgung mit Generatoren
  • Baustellensicherheit: Bauzaun, Sicherung von Verkehrswegen, Gewässerschutz, Baumschutz, Leitungsschutz, Nachbarschaftsschutz, Brandschutz, Witterungsschutz
  • Fördergeräte und Hebezeuge: Turmkrane, Mobilkrane, Bagger, Bauaufzüge etc.
  • Transportwege und Verkehrsflächen: Baustellenzufahrt, Lagerflächen, Bauwege und -straßen, Stellflächen etc.
  • Schutz- und Arbeitsgerüste
  • Abfallentsorgung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt eine Checkliste für die Planung der Baustelleneinrichtung zur Verfügung:

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#3: Was gehört in den Baustelleneinrichtungsplan?

Der Baustelleneinrichtungsplan legt die Lage und Standflächen aller Elemente fest. Nach Möglichkeit sollten die Basis für Baustelleneinrichtungspläne Übersichtspläne des Architekten, bei Baustellen mit einem Gefälle von mehr als 2 % auch Höhenpläne des Baugeländes, sein. Die bereits erwähnten Elemente der Baustelleneinrichtung werden in diesem Lageplan maßstabsgerecht eingetragen. Dabei ist auf Folgendes zu achten:

  • Die wichtigsten Abmessungen aller Elemente sind einzutragen.
  • Die einzelnen Elemente sind durch Symbole und Beschriftungen zu kennzeichnen.
  • Werden genauere Angaben für die Aufstellung einzelner Anlagen benötigt, sind Detailzeichnungen darzustellen.

#4: Muss die Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben werden?

Laut VOB/C (DIN 18299, Abschnitt 4.1) gehört die Baustelleneinrichtung als Nebenleistung, die zur vertraglichen Leitung gehört, auch wenn diese nicht im Leistungsverzeichnis erwähnt wird. In den letzten Jahren wird aber die Baustelleneinrichtung häufig gesondert im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben.

#5: Welche unterschiedlichen Ausschreibungsvarianten gibt es?

Es gibt zwei grundsätzliche Varianten der Ausschreibung:

  1. Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung sind im Leistungsverzeichnis als Positionen ausgeschrieben: Diese LV-Positionen gelten nach VOB/C als „Besondere Leistungen“, die Nebenleistungen darstellen und wie jede andere Normalposition kalkuliert werden – in den Einzelkosten der Teilleistungen
  2. Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung sind Nebenleistungen (nach VOB, Teil C):
    In diesem Fall gibt es für die Baustelleneinrichtung und deren Bestandteile keine Positionen im Leistungsverzeichnis. Diese Leistungen sind dann innerhalb der Gemeinkosten, insbesondere als Baustellengemeinkosten (BGK), zu kalkulieren.

Daneben gibt es noch weniger häufig verwendete Mischformen, wie z. B. wenn die Einrichtung und Räumung der Baustelleneinrichtung sind im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung aber nicht.

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