Subunternehmen auf der Baustelle – Was muss besprochen werden?
Was nicht vorab schon vertraglich festgehalten und vereinbart wurde, muss mit den Subunternehmen auf der Baustelle besprochen werden. In der Grundunterweisung oder der Baustellenbesprechung vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn muss der Verantwortliche einige Dinge mit dem Subunternehmer besprechen. Dinge wie Sicherheit, Dokumentation aber auch das Urlaubsrad, oder Arbeits- und Pausenzeiten fallen darunter. Worauf geachtet werden muss und was genau besprochen wird, erfahren Sie hier.
Baustellen bergen hohes Unfall- und Gesundheitsrisiko
Ob nun Auftraggeber-Unternehmen, die eigenen Mitarbeiter oder Fremdarbeiter von Subunternehmen. Alle Beteiligten sind auf einer Baustelle hohen körperlichen Belastungen, launenhaftem Wetter, Zeit- und Termindruck und je nach Baustelle unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Das bedeutet natürlich auch ein höheres Unfall- und Gesundheitsrisiko. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz gehören Transport und Verkehr, die Erzeugung und Herstellung, Instandhaltung, Abbau und Wege im Betrieb zu den riskantesten Tätigkeiten am Bau.
Um die größtmögliche Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen Auftraggeber und Subunternehmen auf der Baustelle an einem Strang ziehen. Vorschriften müssen eingehalten und beachtet werden. Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet alle Pflichten des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz und die Pflichten und Rechte des Beschäftigten sowie der Kontrolle des Arbeitsschutzes. In der Betriebsstättenverordnung ist festgelegt, was der Arbeitgeber zum Schutz für die Gesundheit der Fachkräfte zu beachten hat. Die Auskünfte zur Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen oder Vorschriften zur kritischen Überwachung von Anlagen findet man beispielsweise in der Betriebssicherheitsverordnung.
Die Baustellenverordnung enthält Punkte zum Gesundheitsschutz, Koordinierung, Beauftragung und Pflichten von Arbeitgeber und übrigen Personen. Zusätzlich wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen publiziert.
Unterweisung und Besprechung mit Subunternehmen auf der Baustelle
Für die Leistungen von Subunternehmen auf der Baustelle ist der Bauleiter zuständig. Er muss die Ausführungen von Subunternehmen in den Baustellenablauf integrieren, damit es nicht zu Verzögerungen oder Überschneidungen kommt. Grundsätzlich sind die Subunternehmen auf der Baustelle für die Organisation ihrer Leistungen selbst verantwortlich, doch übernimmt der Bauleiter gegenüber dem Nachunternehmer auch die Rolle des Auftraggebers mit allen Pflichten und Rechten.
Grundsätzlich geht es bei Besprechungen zwischen Bauleiter und Subunternehmen „nur“ um organisatorische Fragen, die keine Ausführungsrelevanz haben und die vertraglichen Leistungen des Subunternehmers nicht ändern. Man kann also sagen, es geht hier lediglich um eine grundsätzliche mündliche Abstimmung.
AUSNAHME: Kommt es während solch einer Besprechung zu Änderungen einer im Vertrag festgelegten Sache oder Frist, oder geht es um Schäden oder Mängel, muss diese Besprechung protokoliert und unterschrieben werden.
Was wird vor Arbeitsbeginn mit dem Subunternehmen auf der Baustelle besprochen?
Ein erfahrener Bauleiter weiß, dass er von Anfang an den Informationsfluss zum Nachunternehmen sicherstellen muss. Bevor die Arbeit aufgenommen wird, kommt es in den meisten Fällen zu einer Grundunterweisung. Diese Unterweisung ist auch immer abhängig von der Art des Auftrags und dem Auftraggeber, nachfolgend einige Beispiele:
Der wichtigste Punkt ist die Arbeitssicherheitsunterweisung und Schutzausrüstung, Erste Hilfe, Gesundheits- und Umweltschutz ebenso wie die Aufklärung über alle Gefährdungen auf der Baustelle, damit die Subunternehmer ihre Tätigkeiten dementsprechend sicher gestalten können.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei allen Aufträgen ist die Dokumentation der Arbeitszeiten von Subunternehmen auf der Baustelle. Jeder Einsatz muss dokumentiert werden. Dazu zählen wöchentliche Stundennachweise pro Mitarbeiter, täglicher Arbeitsbericht und Foto (vor + während + nach Fertigstellung des einzelnen Gewerks). Die Arbeitsberichte und Stundennachweise müssen am Ende jeder Arbeitswoche unterschrieben werden. Daraus abgeleitet sollten die Besprechungen zwischen Bauleiter und dem Subunternehmer also mindestens einmal die Woche stattfinden.
WICHTIG: Unterschriebene Arbeitsberichte und Stundennachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung.
Unterschiedliche Unterweisungspunkte je nach Auftrag und Auftraggeber
Weiters fallen wesentliche Punkte, wie Ordnung und Sauberkeit, Aufenthalt auf dem Baustellengelände, Parkmöglichkeiten, Inbetriebnahme / Außerbetriebnahme, Freigabe von Anlagen, verwendete Arbeitsmittel, Krananlagen, Aufzüge usw. in die Unterweisungskategorie.
Auch das Betreten von Schalträumen, Rauch- und Alkoholverbot, Arbeitserlaubnis für Heißarbeiten, eine Befahrerlaubnis, die Brandschutz-/Brandmeldelinie, Abfall, Abwasser, Gefahrenstoffe oder Ladungssicherung können bei der Grundunterweisung besprochen werden. Oft übergibt man die Unterweisung auch in schriftlicher Form an alle Fachkräfte der Subunternehmen auf der Baustelle. Sind alle Schriftstücke unterschrieben, kann die Arbeit beginnen.
Danach verrichten die Subunternehmen auf der Baustelle die vertraglich festgelegten Werksleistungen. Der Bauleiter kontrolliert, ob die Leistungen der Subunternehmer auf der Baustelle vertragskonform sind. Dazu zählen mangelfreie Herstellung und Fristüberwachung. Stellt der Bauleiter Mängel fest, muss er zuerst klären, wer oder was den Mangel verursacht hat. Kann er nachweisen, dass ein Subunternehmer für einen Mangel verantwortlich ist, kann er die Mangelbeseitigung oder die Neuherstellung schriftlich einfordern. Hier erfahren Sie mehr zu diesen Details.:
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