Werkvertrag – Die häufigsten Fragen und Antworten

Sie haben Ihr Projekt fixiert, Ihr aktueller Personalstand ist gut eingeteilt und für bestimmte Bauabschnitte haben Sie bereits ein passendes Subunternehmen gefunden. Doch nun möchten Sie natürlich auch, dass alles gesetzeskonform und korrekt abläuft – da kommt zwangsläufig das Thema „Werkvertrag“ auf. Was sind die Unterschiede zu einem klassischen Dienstvertrag oder zu Arbeitnehmerüberlassung? Worauf müssen Sie achten? Über unseren Tisch sind in den letzten Jahren schon hunderte Werkverträge gelaufen – gerne beantworten wir in diesem Blog die wichtigsten Punkte: was Kunden häufig fragen und was Subunternehmen oft falsch verstehen.

Was ist ein Werkvertrag überhaupt?

Zuerst muss geklärt werden, worum es sich bei einem Werkvertrag überhaupt handelt. Die österreichische Wirtschaftskammer WKO erklärt dies wie folgt:

„Ein Werkvertrag liegt vor, wenn sich eine Person (= Auftragnehmer) gegen Entgelt (= Werklohn) verpflichtet, für eine andere Person (= Auftraggeber) einen bestimmten Erfolg bzw. ein bestimmtes Werk herzustellen.“

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei einem Werkvertrag um einen Vertrag, bei dem ein konkretes Ergebnis geschuldet wird – NICHT bloße Arbeitszeit. Bei einem klassischen Dienstvertrag oder auch bei Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um reine Arbeitszeit. Der Dienstnehmer wird nach den geleisteten Stunden entlohnt – hierbei kommt es nicht darauf an, ob das Endergebnis gut oder schlecht war oder wie lange an etwas gearbeitet wurde. Wurde die Arbeitszeit geleistet, hat der Dienstnehmer einen Anspruch auf seine Entlohnung. Hier liegt also schon ein entscheidender Vorteil beim Thema Werkvertrag: wir möchten für unser Projekt nicht reine Arbeitszeit „einkaufen“, sondern ein konkretes Ergebnis muss gebracht werden. Daher ist die Arbeit auf Werkvertragsbasis typisch im Bau, Handwerk, in der Industrie oder Technik.

🔍 Mehr Lesestoff: Weitere Informationen zur arbeitsrechtlichen Einordnung finden Sie hier: https://www.wko.at/einstellen/werkvertrag-arbeitsrechtlich

Wann ist mein Vertrag ein Werkvertrag? Die wichtigsten Kriterien

Hier zwei Beispiele aus der Praxis. Bauleiter A arbeitet aktuell an einem großen Wohnbauprojekt, hier müssen noch rund 250 Türen montiert werden. Bauleiter B hat seine Aufgaben schon klar vergeben und geplant, jedoch ist es wirklich sehr stressig und es fehlen noch ein paar helfende Hände.

Bei unserem Beispiel ist Bauleiter A gut beraten, wenn er den Auftrag zur Türenmontage an eine Subfirma übergibt – es handelt sich somit um einen klassischen Werkvertrag, da ein konkretes Ergebnis (die Montage von 250 Türen) gefragt ist. Unser Bauleiter B benötigt nur ein, zwei fleißige Arbeiter für allgemeine Hilfstätigkeiten ohne genaues Ergebnis – das passt eher zum Thema Dienstvertrag. In der Praxis wäre das oft eine Arbeitnehmerüberlassung, wenn das benötigte Personal unter seiner Weisung arbeiten soll.

Wie bereits erklärt, ist es beim Werkvertrag vor allem wichtig, dass ein konkretes Arbeitsergebnis klar definiert wird. Der Subunternehmer ist selbstständig bzw. ein eigenes Unternehmen, das auch eigenes Werkzeug, Arbeitsmittel, Sicherheitsausrüstung und alles was noch dazu gehört, mitbringt. Das Personal des Subunternehmens wird somit nicht wie ein Arbeitnehmer des Auftraggebers angesehen und in den Betrieb eingegliedert. Die Mitarbeiter des Subunternehmens stehen unter dessen Verantwortung und werden auch vom Subunternehmen entlohnt. Die Abrechnung erfolgt hier nicht an jeden Mitarbeiter separat, sondern es wird das Werk – meist über eine Pauschale oder Einheitspreis – an den Subunternehmer bezahlt.

Es werden hier somit keine Einzelstunden an die Mitarbeiter ausgezahlt, jedoch können zur Nachvollziehbarkeit jederzeit Stundenaufzeichnungen geführt werden.

Hier eine kurze Checkliste – wann ist es ein Werkvertrag?

  • Konkretes Arbeitsergebnis
  • Selbstständigkeit des Subunternehmers
  • Subunternehmer stellt Werkzeug, Arbeitsmittel, PSA
  • Eigene Organisation & Verantwortung
  • Abrechnung nach Werk (Pauschale oder Einheitspreis)

Was MUSS in einem Werkvertrag stehen?

Bei jedem Werkvertrag ist es wichtig, dass die Leistungsbeschreibung so exakt wie möglich ist. Außerdem müssen der genaue Einsatzort, der geplante Leistungszeitraum und der zu bearbeitende Projektabschnitt klar definiert werden. Beide Parteien einigen sich über den Preis, die Zahlungsbedingungen sowie ein angemessenes Rücktrittsrecht – denn auch ein Werkvertrag kann (je nach Vereinbarung) unter Einhaltung einer festgelegten Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Punkt, der gerne vergessen wird, sind außerdem die Sicherheitsvorschriften. Hier zählen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern oft auch projektspezifische Sonderfälle – zum Beispiel bei Arbeiten mit gefährlichen Gütern.

Außerdem darf in Werkverträgen ein Punkt zur Versteuerung, Sozialversicherung und Mindestlohn nicht fehlen – vor allem wenn Sie einen ausländischen Subunternehmer beauftragen. Der Auftragnehmer sollte erklären, selbst für die Versteuerung aller Zahlungen, die unter dem Vertrag anfallen, Sorge zu tragen. Gleiches gilt für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, auch eine Klausel zum Nutzungsrecht, zur Haftung, zur Gewährleistung und zum Punkt „Höhere Gewalt“ hinzuzufügen. Natürlich will man nicht vom Schlimmsten ausgehen, aber es ist dennoch wichtig sich für alle Eventualitäten abzusichern.

Checkbox – was im Werkvertrag drin stehen muss:

  • Leistungsumfang / genaue Leistungsbeschreibung
  • Projektort
  • Projektzeitraum, eventuell Projektabschnitte
  • Verantwortlichkeiten bei Ausführung des Projekts
  • Verwendung eigener Arbeitsmittel & PSA
  • Verklohn / Preis
  • Zahlungskonditionen
  • Gewährleistung
  • Sicherheitsvorschriften
  • Versteuerung, Sozialversicherung, Mindestlohnbestimmungen
  • Abnahme
  • Nutzungsrecht
  • Laufzeit und Kündigungsrecht
  • Haftung
  • Höhere Gewalt
🔍 Mehr Lesestoff: Weitere Informationen zu den wichtigsten Kriterien finden Sie hier: https://www.haufe.de/thema/werkvertrag/

Die 7 häufigsten Fragen & Antworten

1.) Braucht man für einen Werkvertrag eine A1-Bescheinigung?
JA, wenn das Personal aus dem Ausland nach Deutschland oder Österreich geschickt wird! Eine A1-Bescheinigung ist ein EU-weites Dokument für die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland und bestätigt, dass der Mitarbeiter weiterhin im Heimatland sozialversichert ist. Dadurch wird verhindert, dass doppelte Beitragszahlungen entstehen.
🔍 Mehr Lesestoff: Unser SUBAUFTRAG Blog zur A1-Bescheinigung: https://www.subauftrag.com/a1-bescheinigung/

2.) Kann ein Werkvertrag stundenbasiert abgerechnet werden?
In der Praxis oft JA, aber nur, wenn das Ergebnis klar definiert wurde. Wichtig: Die Abrechnung darf nicht ausschließlich auf Stunden basieren. Viele Firmen erfassen zur besseren Nachvollziehbarkeit die Stunden der Arbeiter – egal ob eigene Arbeitnehmer oder Mitarbeiter des Subunternehmens.

3.) Wer haftet für Fehler am Werk?
Der Subunternehmer haftet als eigenständige Organisation für sein Ergebnis. Die Gewährleistungspflichten sind im Werkvertrag klar geregelt, üblicherweise inklusive einer Frist zur Nachbesserung.

4.) Was passiert, wenn der Subunternehmer nicht rechtzeitig fertig wird?
Der Leistungszeitraum sowie etwaige Nachfristen müssen klar im Werkvertrag festgelegt sein. In vielen Werkverträgen sind keine automatischen Pönalen vorgesehen – daher unbedingt vorab klären.

5.) Unterschied Werkvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung?
Beim Werkvertrag geht es um das Ergebnis. Bei der Arbeitnehmerüberlassung geht es ausschließlich um die Überlassung von Personen. Wenn der Auftraggeber jeden Schritt vorgibt und das Personal wie eigene Mitarbeiter eingegliedert ist, handelt es sich fast immer um Arbeitnehmerüberlassung.

6.) Muss die Leistung dokumentiert werden?
Ja. Häufig werden Stundenlisten geführt, anschließend erfolgt die Abnahme des Werks samt Abnahmeprotokoll.

7.) Was passiert bei größeren Mängeln?
In der Regel führt der Subunternehmer die Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Frist durch. Bei gravierenden Mängeln kann ein Preisnachlass verhandelt werden. Wir von Subauftrag stehen hier gerne als vermittelnde Partei zur Seite.

Typische Fehler bei Werkverträgen

Wie so oft im Leben kommt es auf die Details an. Wenn schon bei der Leistungsbeschreibung nicht alles sauber festgehalten wird – wie soll dann alles nach Ihren Vorstellungen funktionieren? Während unserer langjährigen Praxis und unzähligen abgewickelten Projekten haben wir gelernt: Der Schlüssel liegt in klarer Kommunikation und eindeutigen Vereinbarungen.

Ein Subunternehmen kann beispielsweise nicht plötzlich ganz andere Tätigkeiten „nebenbei“ mit übernehmen. Und sobald alles klar definiert wurde gilt: nicht zu viel einmischen. Der Subunternehmer ist darauf spezialisiert, die vereinbarten Tätigkeiten eigenständig durchzuführen.

Wir von Subauftrag stehen laufend mit Ihnen in Kontakt, überwachen den Projektfortschritt und sorgen dafür, dass alles im Zeitplan bleibt.

Fazit

Ein Werkvertrag ist nicht kompliziert – zumindest solange die Basis stimmt. Wir von Subauftrag sind Profis auf diesem Gebiet und wissen genau, welche Fragen wir stellen müssen, um alle wichtigen Informationen herauszufiltern. Außerdem kümmern wir uns um Themen wie A1-Bescheinigungen und sorgen dafür, dass auch rechtlich alles auf der sicheren Seite ist.

Unsere Werkverträge sind bereits auf Herz und Nieren geprüft. Gerne stellen wir Ihnen diese bei Beauftragung zur Verfügung.

 

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