Nachunternehmer Definition & Rechtliches – Vorteile für Unternehmen






Nachunternehmer 2025 – Definition, Rechtliches & Vorteile für Unternehmen




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Nachunternehmer 2025 – Definition, Rechtliches & Vorteile für Unternehmen

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Im Bau- und Industriesektor gewinnen Nachunternehmer weiter an Bedeutung: Projekte werden effizienter abgewickelt, Fachkompetenzen gezielt eingesetzt und Kosten optimiert.
Hier erfahren Sie, was ein Nachunternehmer ist, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche Vorteile die Zusammenarbeit in der Praxis 2025 bringt.

Was ist ein Nachunternehmer?

Ein Nachunternehmer ist ein eigenständiges Unternehmen, das auf Basis eines
Werkvertrags
eine Teilleistung oder Bauleistung für einen Hauptauftragnehmer oder Generalunternehmer übernimmt.
Der Nachunternehmer agiert rechtlich selbstständig, verantwortet die Ausführung mit eigenem Personal und Ausstattung
und übernimmt die Mängelhaftung für seine Leistung.

Nachunternehmer vs. Subunternehmer – wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe werden häufig synonym genutzt, es gibt jedoch Unterschiede in der Praxis:

  • Subunternehmer: übernimmt Leistungen, die der Hauptunternehmer grundsätzlich auch selbst erbringen könnte. Mehr zu
    Subunternehmern im Überblick.
  • Nachunternehmer: schließt typischerweise Spezial- oder Kapazitätslücken (z. B. fehlende Zulassung, Maschinen, Teams).
  • In beiden Fällen handelt es sich um selbstständige Unternehmen – entscheidend sind Vertragsgestaltung,
    Subunternehmervertrag,
    Leistungsabgrenzung und Abrechnung.

Tipp: Grenzen Sie Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten im Vertrag klar ab – und verlinken Sie interne Prozesse (z. B.
Abnahme, Übergabe, Mängelrüge).

Rechtliche Rahmenbedingungen & Pflichten

Vertragsart und Leistungserbringung

In der Praxis bildet der Werkvertrag die Grundlage – bei öffentlichen Aufträgen häufig in Anlehnung an die VOB, sonst BGB-Werkvertragsrecht.
Essenziell sind eine eindeutige Leistungsbeschreibung, Termine/Milestones, Mängelhaftung, Abnahme und Dokumentationspflichten.

Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU

Durch die EU-Dienstleistungsfreiheit können Nachunternehmer aus EU-Mitgliedsstaaten im Binnenmarkt Leistungen erbringen.
Für Auslandseinsätze sind länderspezifische Meldepflichten zu beachten (z. B.
A1-Bescheinigung, ZKO3-Meldung).
Einen Überblick bietet unser Entsendungs-Leitfaden.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Ein korrekt eingesetzter Nachunternehmer agiert eigenverantwortlich – mit eigener Organisation, Ausstattung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko.
Vermeiden Sie Weisungsgebundenheit und die Eingliederung wie bei Arbeitnehmern. Lesen Sie dazu auch:
Subunternehmer ohne Vertrag – Risiken und
Zeitarbeit vs. Subunternehmen.

Worauf Unternehmen beim Einsatz achten sollten

  • Nachweisbare Fachkompetenz, Erfahrung, Qualifikationen, Versicherungen prüfen.
  • Klare Verträge: Leistungsumfang, Termine, Haftung, Abnahme, Nachunternehmererklärung.
  • Kommunikation: Baustellen-Jour-Fixe, Protokolle, Eskalationswege.
  • Dokumentation: Nachunternehmerliste, Prüf-/Qualitätsnachweise, Lohn- und Entsendedokumente.

Sie möchten Subunternehmer finden oder
ein Projekt übermitteln? Wir unterstützen Sie von der Anforderungsaufnahme bis zum Start.

Vorteile der Zusammenarbeit mit Nachunternehmern

  • Spezialisierte Fachkompetenz & Qualität in komplexen Gewerken.
  • Flexibilität & Kapazität bei Auftragsspitzen und Sonderanforderungen.
  • Kosteneffekte durch eigene Ausstattung/Teams der Partner.
  • Wissens-Transfer & Innovation aus erfahrenen, international tätigen Firmen.

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Subunternehmervertrag prüfen

Fazit & nächste Schritte

Mit einem sorgfältig ausgewählten Nachunternehmer gewinnen Unternehmen Geschwindigkeit, Qualität und Planungssicherheit.
Entscheidend sind saubere Ausschreibung, klare Verträge und gelebte Kommunikation.



Über diesen Blog

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