Nachunternehmer gesucht? Definition, Rechtliches und Vorteile für Unternehmen

Im Baugewerbe werden auch weiterhin verstärkt Nachunternehmer gesucht. Zurückzuführen ist dies auf die vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen Generalunternehmen und Nachunternehmen. Auch das immer höhere werdende Niveau und die qualitativ hochwertige Arbeit der Subunternehmer aus dem EU-Raum beeinflusst diese Tendenz. Indem man Teilleistungen weitergibt, können große Bauprojekte schnell und effizient zum Abschluss gebracht werden. Also eine Win-Win-Situation für alle beteiligten Unternehmen.

In diesem Beitrag erfahren Sie folgendes:

Was ist ein Nachunternehmer?

Alles zum Thema SubunternehmervertragEin Nachunternehmer erbringt eine auf Werkvertragsbasis vereinbarte Bauleistung für einen Hauptunternehmer. Dabei kann es sich um einen speziellen Teil des Auftrags handeln, in manchen Fällen vergibt der Generalunternehmen aber auch alle Bauleistungen an einen Nachunternehmer und übernimmt nur das Management.

Der Nachunternehmer ist ein rechtlich selbstständiges und wirtschaftlich unabhängiges Bauunternehmen.

Unterschied zwischen Nachunternehmer und Subunternehmer?

Es gibt tatsächlich einen kleinen praktischen Unterschied zwischen Subunternehmen und Nachunternehmen. Die Leistung, die das Subunternehmen erbringt, kann der Generalunternehmer, wenn Kapazitäten vorhanden sind, auch selbst verrichten.

Für Leistungen die ein Nachunternehmer erbringt, fehlen dem Generalunternehmen die Befähigung, die Einrichtung oder die Zulassung.

Was bedeutet Dienstleistungsfreiheit?

Innerhalb der EU besteht die Dienstleistungsfreiheit. Das bedeutet, dass beispielsweise ein innerhalb der EU niedergelassener Nachunternehmer freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt hat. Dort darf er ohne Begrenzung seine Leistungen erbringen.

Was sind Werkvertragskontingente?

Die Bundesrepublik Deutschland hat Regierungsvereinbarungen mit Staaten innerhalb und außerhalb der EU getroffen. Diese Vereinbarungen beinhalten  also die festgelegten Werkvertragskontingente. Ein Unternehmen aus einem dieser Staaten kann somit für eine begrenzte Zeit Leistungen für ein deutsches oder europäisches Unternehmen (Auftraggeber und Auftragnehmer dürfen nicht aus dem gleichen Land sein) in der Bundesrepublik erbringen.

Hier erfahren Sie mehr über das Thema Subunternehmervertrag:

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Scheinverträge oder echtes Vertragsverhältnis mit Nachunternehmern?

Wenn ein Subunternehmer nur Fachkräfte entsendet und diese auf Weisung des Generalunternehmers arbeiten, weder Baustoffe, Baumaschinen, Geräte und Werkzeug mitführen und die Leistungen auf Basis von Zeiteinheiten abgerechnet werden, liegt meistens ein Scheinvertrag vor.

Übergibt ein Generalunternehmer auf eigene Rechnung einen Teil der Bauleistung an einen Nachunternehmer, liegt ein „richtiges“ Vertragsverhältnis vor. Dabei übernimmt das Nachunternehmen die volle Mängelhaftung für die auszuarbeitende Leistung.

Nachunternehmer gesucht

Bei der Vergabe von Aufträgen muss darauf geachtet werden, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Wann liegt bei einem Nachunternehmer eine Scheinselbstständigkeit vor?

Ein Scheinselbstständiger übt eine nichtselbstständige Tätigkeit aus. Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass er wie eine normal angestellte Fachkraft für hauptsächlich ein Unternehmen arbeitet. Die Unterscheidung ist nicht immer einfach, da der Übergang beinahe fließend ist.

Nachunternehmen sind keine Bietergemeinschaften  

Nachunternehmen gehören nicht zu Bietergemeinschaften. Diese Gemeinschaften sind ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die sich zusammen für einen Auftrag bewerben und diesen bei Erhalt gemeinschaftlich ausführen. In so einen Fall haften alle beteiligten Unternehmen ebenso gemeinsam.

Lieferanten sind keine Nachunternehmer

Die bloße Lieferung von Waren oder Bauteilen wird nicht als Teil der ausgeschriebenen Leistung angesehen. Ihre Tätigkeit fällt unter den Bereich Hilfs- oder Beistellungen. Somit gelten Unternehmen, die Waren oder Bauteile liefern, als Zulieferer oder Lieferanten.

Was ist beim Einsatz zu beachten?

Grundsätzlich kann ein Unternehmen mit einem VOB-Vertrag aber auch mit einem Werkvertrag nach BGB beauftragt werden.

Alles zum Thema VOB/A finden Sie hier, zum Thema VOB/B hier.

Wenn es sich um einen öffentlichen Auftraggeber mit VOB-Vertrag handelt, darf der Subunternehmer nur eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Dabei spielt dann die Auswahl der Nachunternehmer eine wichtige Rolle. Zusätzliches Augenmerk liegt auf der Nachunternehmererklärung und der Leistungsvereinbarung.

Welche Tipps gibt es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Nachunternehmern?

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit setzt natürlich die präzise Planung des Projekts voraus. Denn werden Nachunternehmen gesucht, muss das wichtigste vorab mit der Nachunternehmer-Vereinbarung geklärt werden. In dieser Vereinbarung sollten ganz klar die Details des Auftrags festgehalten sein.

Subunternehmervertrag was inkludiert

Details zum Nachunternehmer Vertrag finden Sie hier:

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Werden Nachunternehmer gesucht, kann der Generalunternehmer auf Vermittlungsexperten setzen, um Probleme zu minimieren. Diese verfügen über ein geprüftes Vertragswerk und ein großes Netzwerk an erfahrenen, geprüften Subunternehmen, welche sie passgenau einsetzen können. Ein Vermittlungsexperte kann auch zur Effizienz des Informationsflusses beitragen. Die Aufgabe dann die richtige Informationen schnell an die richtige Stelle zu bringen, gehört zu dessen Kernkompetenzen.

Wichtig ist ein steter und effizienter Informationsfluss zwischen Hauptunternehmer und Nachunternehmer. Abgesehen von dieser offenen und transparenten Kommunikation zwischen den Partnern, gehört eine detaillierte Dokumentation zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit dazu.

Ein beauftragte Unternehmer sollte auch immer über die aktuellste Form des Bauplans und ebenso über eine Mängelliste und ein Protokollformular verfügen. Wer lückenlos dokumentiert, kann Missverständnisse schnell ausräumen.

Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile in der Zusammenarbeit mit Vermittlungsexperten:

Vorteile

 

Nachunternehmer gesucht: Welche Vorteile ergeben sich aus der Zusammenarbeit?

Beauftragt ein Hauptunternehmer ein Unternehmen, kann dies unterschiedliche wirtschaftliche und fachliche Gründe haben, die gleichzeitig Vorteile mit sich bringen.

Beispielsweise kann der Generalunternehmer so seine Lohnkosten „niedrig“ halten. Oft sind Fachkompetenzen nicht vorhanden und es ist notwendig, Teilleistungen für spezifische Ausbauarbeiten im HKLS, Elektrik oder Schlosser und Schweisser Bereich abzugeben.

Trotz guter Planung können sich saisonale Engpässe ergeben, die sich oft negativ auf den Fertigstellungstermin auswirken, die dann den Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern erfordern.

Auch die unzulängliche Ausstattung  aus Spezialgeräten, Maschinen oder Rüstmaterial kann dabei eine Rolle spielen. Ein weiterer Vorteil in so einer Partnerschaft ist die Nutzung von fremden Knowledge, die dem eigenen Unternehmen ebenso konstruktive Inputs ermöglicht.

 

Über diesen Blog

Aktuelles und Informationen rund um den internationalen Einsatz und die Vermittlung von Subunternehmen.