Subunternehmen: Selbstständige Unternehmen, die einen Werksleistung erbringen

Subs sind selbstständige Unternehmen. Die Abkürzung kommt eigentlich vom Wort Subunternehmen, was wiederum Nachunternehmen bedeutet. Praktisch erklärt: In der Baubranche vergibt beispielsweise ein Auftraggeber den Objektbau an einen Hauptunternehmer. Der Hauptunternehmer vergibt die einzelnen Aufträge (Gebäudeinstallation, Elektroinstallation) als Werksleistung an selbstständige Unternehmen mit mehreren  Angestellten, den Subs.

Wann bin ich ein Subunternehmer?

Subs sind selbstständige Unternehmen, die in der Handwerksbranche, Baubranche, Logistik, Transportbranche, aber auch im Dienstleistungssektor Leistungen erbringen. Erst wenn ein Unternehmen eine Werksleistung für einen Hauptunternehmer verrichtet, wird das selbstständige Unternehmen zu einem selbstständigen Subunternehmen.

Mit dem Hauptauftraggeber haben Subs keine vertragliche Vereinbarung. Der Werksvertrag besteht immer nur zwischen dem Hauptunternehmen der die Teilleistungen vergibt und dem Subunternehmen.

Selbstständige Firmen

Rechtliche Situation von Subunternehmen

Wie zuvor bereits erwähnt, existiert zwischen Hauptauftraggeber und den selbstständigen Unternehmen keine vertragliche Vereinbarung und somit auch keine Rechtsbeziehung. Der Subunternehmer ist alleine dem Hauptunternehmer verpflichtet, da er „nur“ als Erfüllungsgehilfe handelt.

Der Hauptunternehmer haftet für den Subunternehmer. Wie dann vorgegangen wird, sollte immer vorab vertraglich festgehalten werden. Zusätzlich sollte eine Subunternehmererklärung vorgelegt sein. Diese Erklärung zeigt auf, dass der Subunternehmer sich in allen für den Auftrag rechtlichen Belangen (Handelsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht) korrekt verhalten hat.

Gibt es Mängel, kann der Hauptauftraggeber diese beim Hauptunternehmen geltend machen. Tritt dieser Fall ein, hat auch der Hauptunternehmer die Möglichkeit diese Ansprüche bei den Subs einzufordern. Meist kommt es zu einer Mängelbeseitigung.

Früher haftete der Hauptunternehmer für die nicht gezahlten Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge als Bürge. Kann der Hauptunternehmer heute eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU oder die Präqualifizierung, also die Eignung, Tüchtigkeit, Rechtschaffenheit und Fachkunde des selbstständigen Unternehmens, also seines Subs nachweisen, wird der Hauptunternehmer von der Haftung ausgeschlossen.

Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmen

Wie die Zusammenarbeit mit Subunternehmen aus dem Ausland gelingt und welche Rahmenbedingungen man beachten muss, erklären wir in unserem kostenlosen Leitfaden:

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Warum überhaupt Subs einsetzten?

Zum einen ist das Preis-Leistungsverhältnis hervorragend. Vergibt man eine Leistung an einen Subunternehmer fallen Lohn und Lohnnebenkosten weg, da es sich hier um selbstständige Unternehmen handelt. Der Hauptunternehmer bezahlt nur die Leistung im Rahmen des vereinbarten Werkvertrages.

Ein weiterer Vorteil für den Hauptunternehmer ist die flexible Personalplanung. Sind Engpässe zu erwarten, muss nicht extra Personal geleast oder eingestellt werden. Durch ein Subunternehmerteam holt man sich fachkompetente Arbeiter zur Ausführung einer Werksleistung.

Subunternehmen von Experten in der Vermittlung

Man kann dabei auf einen Vermittlungsexperten vertrauen, der bereits Erfahrungswerte mit Subs hat. Weiters profitiert der Hauptunternehmer auch von speziellen Fachkenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten, die Subs, also die selbständige Unternehmen mitbringen.

Subunternehmer Vorteile Nachteile

Bei der Beauftragung von Subunternehmen ist die Unterstützung von Vermittlungsexperten ratsam, um Probleme schon im Vorhinein auszuschließen. Als Vermittler von hochqualifizierten selbstständigen Subunternehmen ist Subauftrag seit 10 Jahren der erste Ansprechpartner in diesem Bereich. Erfahren Sie hier mehr:

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Was hält manche davon ab Subs einzusetzen?

Der häufigste Grund, der von Unternehmen angegeben wird, ist die Angst vor Scheinselbstständigkeit. Dieses Problem ist allerdings für einen Unternehmer mit Erfahrung leicht zu erkennen. Wir haben die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:

  1. Scheinselbstständige Subunternehmer ist nur für einen Hauptunternehmer tätig
  2. Arbeitszeit und Leistungsdurchführung wird genau vorgegeben
  3. Oder die Tätigkeit könnte auch von Angestellten des Hauptunternehmer ausgeführt werden
  4. Firmenanschrift und Firmensitz fehlen
  5. Der scheinselbstständige Subunternehmer hat keine Angestellten
  6. Der Auftraggeber stellt alle Arbeitsmaterialen, Werkzeuge, Baustoffe und Baugeräte
  7. Der Scheinselbstständige ist weisungsgebunden

Werkvertrag Subunternehmervertra

Vereinbarung für die Zusammenarbeit mit Subs als selbstständigen Unternehmen

Bei der Zusammenarbeit mit selbstständigen Unternehmen sollte man vorab schon einen VOB-Vertrag oder ein einen Werkvertrag ausgearbeitet haben. Wer sich bei den Subunternehmerverträgen unsicher ist, kann sich auch einen Experten ins Boot holen, der über das notwendige Knowledge verfügt.

Im Werkvertrag vereinbaren der Subunternehmer und der Hauptunternehmer, dass ein zuvor abgemachtes Werk für eine bestimmte Werksvertragssumme erfolgreich und ohne Mängel verrichtet wird. Teile wie Leistungsverzeichnis sowie Baubeschreibung sind feste Bestandteile der Vereinbarung.

Je lückenloser die Beschreibung fixiert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, Fehler bei der Umsetzung auszuschließen. Man könnte auch eine mündliche Vereinbarung treffen, doch Experten wie Subauftrag.com empfehlen diese immer schriftlich zu fixieren.

Mehr zum Thema Nachunternehmervertrag finden Sie hier.

Kann der Hauptunternehmer die vereinbarten Tätigkeiten eigentlich selbst verrichten, muss bei VOB-Verträgen die Zustimmung des Auftraggebers eingefordert werden. Bei dieser Art des Subunternehmervertrages übermittelt man die Daten des Subunternehmers an den Auftraggeber.

Zahlung und Kündigung von Subs

Der Werkslohn ist die Vergütung, die der Hauptunternehmer seinen selbstständigen Subs zahlt, wenn diese das Werk erfolgreich erbracht haben. Je nachdem was im Werksvertrag vereinbart wurde oder was die Taxe vorschreibt, wird die Summe nach Abnahme des Werks fällig. Werden Mängel festgestellt, hat der Hauptunternehmer recht auf Abschlagszahlungen.

Details finden Sie in unserem Werkvertragsbeitrag.

Der Werkvertrag ist von beiden Seiten lösbar. Der Hauptunternehmer kann die Subs ohne Frist und ohne Grund kündigen. Dieses Recht steht den selbstständigen Unternehmen allerdings nur bedingt zu. Sie dürfen nur kündigen, wenn die Umstände nachweisbar unzumutbar sind und die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt wird. Weist das selbstständige Unternehmen den Vergütungsanspruch nach, wird dieser auch vom Hauptunternehmer gezahlt.

 

 

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