Leiharbeit: Definition, Vorteile und rechtliche Grundlagen

In der aktuellen Wirtschaftslage ist Flexibilität in der Personalplanung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens, insbesondere im Bauwesen. Dabei stehen viele Unternehmer vor der Wahl: Leiharbeitskräfte oder Subunternehmer nutzen? Diese Entscheidung hat direkten Einfluss auf die Agilität und Kosteneffizienz in der Projektumsetzung.

Unternehmen nutzen die Leiharbeit, um flexibler auf die Auftragslage reagieren zu können. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall nicht im Betrieb selbst angestellt, sondern wird von einer Leiharbeitsfirma an ein anderes Unternehmen überlassen. Was Leiharbeit genau ist und wie sie im Vergleich zu Subunternehmen abschneidet, sehen wir uns hier genauer an.

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Themen in diesem Beitrag:

Was ist Leiharbeit?
Was kennzeichnet die Leiharbeit?
Dreieckskonstellation Leiharbeiter, Leiharbeitsfirma und Entleiher
Leiharbeit in Deutschland: Entwicklung und Trends
Was ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?
Leiharbeit vs. Subunternehmen: Was ist der Unterschied? Vorteile und Nachteile?

Was ist Leiharbeit?

Leiharbeit, vielfach auch als Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet, stellt eine strategische Lösung für Unternehmen dar, die flexibel auf wechselnde Personalbedürfnisse reagieren möchten. Durch das Engagement von spezialisierten Leiharbeitsfirmen können Unternehmen aus dem Bauwesen und anderen Branchen kurzfristig qualifizierte Arbeitskräfte einsetzen, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.

Diese Arbeitskräfte, oft für allgemeine Tätigkeiten ohne spezielle Fachkenntnisse eingesetzt, sind ein Schlüssel zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung in projektorientierten oder saisonabhängigen Geschäftsfeldern. Mit Begriffen wie ‚Personalleasing‘ und ‚Mitarbeiterüberlassung‘, die die Breite dieses Konzepts unterstreichen, öffnet Leiharbeit den Weg für eine anpassungsfähige und wirtschaftlich sinnvolle Personalstrategie, insbesondere in dynamischen Wirtschaftszweigen.

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist eine illegale Form der Überlassung, die vorliegt, wenn:

  • der Verleiher keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt, oder
  • wenn die Arbeitnehmerüberlassung als Werkvertrag verwendet wird, damit man den Sozialschutz der Fremdarbeitskräfte umgehen kann, oder
  • Wenn die Arbeitnehmertätigkeit als selbstständige Tätigkeit deklariert wird, um Lohnabgaben und arbeitsrechtliche Formalien zu umgehen.

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

Bei einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sind Leiharbeiter ganz oder überwiegend bei wechselnden Entleihern als Arbeitskraft eingestellt. Bei einer nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung arbeiten Leiharbeitnehmer hauptsächlich in dem Unternehmen des Verleihers arbeitet und nur in Ausnahmen im Unternehmen eines Dritten.

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Dreieckskonstellation Leiharbeitnehmer, Leiharbeitsfirma und Entleiher

Leiharbeit Leiharbeitsfirma

Leiharbeitnehmer und Leiharbeitsfirma

Der Leiharbeitnehmer ist mit einem regulären Arbeitsvertrag bei der Leiharbeitsfirma angestellt. Das bedeutet, dass der Leiharbeitnehmer dieselben Rechte und Pflichten wie ein regulärer Arbeitnehmer besitzt. Die Leiharbeitsfirma hat die disziplinarische Beweisungsbefugnis über den Leiharbeiter, sie achtet also darauf, dass dieser die Einsatzzeit und den Einsatzort des Kunden erfüllt.

Leiharbeiter und Entleiher

Der Leiharbeiter ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt im Unternehmen des Entleihers tätig. Im Gegensatz zur Leiharbeitsfirma besitzt der Entleiher die fachliche Weisungsbefugnis. Das bedeutet, dass er dem Leiharbeiter fachliche Anweisungen geben kann.

Entleiher und Leiharbeitsfirma

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag definiert die Zusammenarbeit zwischen Entleiher und Leiharbeitsfirma. Dieser Vertrag regelt die Arbeitszeit im Entleiherunternehmen, die konkreten Tätigkeiten sowie den Stundenverrechnungssatz bzw. den Preis. Die Leiharbeitsfirma erhält für die Arbeitnehmerüberlassung einen Rechnungsbetrag.

Was kennzeichnet die Leiharbeit?

Wirtschaftliche Arbeitnehmerüberlassung: Die Überlassung von Arbeitnehmern in Form der Leiharbeit erfolgt im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Dazu gehört jede Tätigkeit, die darauf abzielt, Dienstleistungen oder Waren auf einem spezifischen Markt anzubieten. Hierzu gehören auch konzerninterne oder gemeinnützige Überlassungen.

Vorübergehende Dauer: Die Leiharbeit kann nur vorübergehend durchgeführt werden. Per Gesetz wird eine Höchstleistungsdauer festgelegt: Der Leiharbeiter darf dem Entleiher nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden. Trotzdem kann die Höchstdauer im Tarifvertrag der Branche abweichend geregelt sein.

Was ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

Die rechtlichen Aspekte der Zeitarbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag detailliert festgelegt, welcher strikt den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) folgen muss. Diese Vorschrift sichert eine transparente Regelung des Vertrags und der Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, um den gesetzlichen Anforderungen der Leiharbeit gerecht zu werden und sowohl Verleiher als auch Entleiher rechtlich abzusichern.

Leiharbeit in Deutschland: Entwicklung und Trends

Das erste Leiharbeitsunternehmen in Deutschland wurde 1960 gegründet. Aus diesen Anfängen der Branche stammt auch der Begriff. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde erst 1972 eingeführt. Die maximale Dauer der Überlassung betrug nur drei Monate, wurde aber in den folgenden Jahren schrittweise auf 24 Monate angehoben. Im Jahr 1982 verbot man die Leiharbeit im Baugewerbe vollkommen.

2003 hob man verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen aus dem AÜG auf, um die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes voranzutreiben:

  • Höchstüberlassungsdauer und Befristungsverbot aufgehoben
  • Wiedereinstellungsverbot und Snychronisierungsverbot aufgehoben und stattdessen neuer Gleichberechtigungsgrundsatz eingeführt

Leiharbeit Leiharbeitsfirma

Im selben Jahr wurde ein bundesweiter Flächentarifvertrag speziell für Leiharbeitsfirmen entwickelt. Aufgrund des Problems von Niedriglöhnen und dem Ersatz von Stammpersonal durch Leiharbeiter beschloss das Bundesarbeitsgericht zusammen mit Arbeitgeberverbänden neue Tarifverträge, die gesetzlichen Anspruch auf Equal Pay und Equal Treatment beinhalten. Ebenfalls wurde eine verbindliche Lohnuntergrenze, das Mindestarbeitsentgelt, im Jahr 2012 festgesetzt. Dieses gilt auch für Verleiher aus dem Ausland, die Arbeiter nach Deutschland schicken.

Equal Pay und Equal Treatment: Was besagt der Grundsatz der Gleichberechtigung?

In der europäischen Leiharbeitsrichtlinie ist der Grundsatz der Gleichberechtigung festgeschrieben. Das bedeutet, dass die wesentlichen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer die des Stammpersonals entsprechen müssen. Jedoch enthält die Richtlinie auch eine Öffnungsklausel, die Abweichungen zulässt. Der Grundsatz umfasst folgende Punkte:

1. Zugang zu denselben wesentlichen Arbeitsbedingungen des Stammpersonals: Damit sind die Bedingungen gemeint, wie Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsentgelt, Zuschläge, etc.

2.Zugang zu gemeinschaftlichen Einrichtungen: Darunter fallen zum Beispiel Verpflegungsleistungen oder Beförderungsmittel. Was nicht dazu zählt sind aber Mitarbeiterrabatte oder die betriebliche Altersvorsorge.

Auch hier kann der Tarifvertrag abweichende Regelungen enthalten.

Leiharbeit vs. Subunternehmen: Was ist der Unterschied?

Leiharbeit Leiharbeitsfirma

Subunternehmen: Ein Arbeitgeber setzt seine Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum an einem anderen Arbeitsort ein, um eine (werk-)vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Die entsendeten Arbeiter setzen ihre Arbeitskraft nicht für ein anderes Unternehmen, sondern für ihren entsendenden Arbeitgeber ein.

Leiharbeitsfirma: Ein Arbeitgeber überlässt einem Dritten seine Arbeitnehmer mit einem Überlassungsvertrag. Der Dritte, also der, dem die Arbeitnehmer überlassen werden, wird dadurch aber nicht zu deren Arbeitgeber.

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Wie wird der Unterschied beurteilt?

Entscheidend für die Beurteilung ist der wirtschaftliche Gehalt. Damit ist also nicht die äußere Erscheinungsform, sondern die tatsächliche Durchführung gemeint. Um eine Unterscheidung zu erleichtern, wurden für die Arbeitskräfteüberlassung folgende Punkte definiert:

  • Der Leiharbeitnehmer ist für die Überlassungsdauer in den Entleiherbetrieb genauso integriert wie das Stammpersonal und unterliegt den Weisungen und der Fachaufsicht des Entleiherbetriebs.
    ODER
  • Das hergestellte Werk ist nicht von den Zwischenergebnissen, Produkten sowie Dienstleistungen des Beschäftigers abweichend oder unterscheidbar, und ist dem Verleiherunternehmen zuzuschreiben.
    ODER
  • Die Arbeit wird nicht überwiegend mit dem Material sowie Werkzeug des Verleihers ausgeführt.
    ODER
  • Der Verleiher haftet nicht für den Erfolg der Arbeitsleistung.

Subunternehmen vs Leiharbeitsfirma: Mängelbeseitigungen

Im Gegensatz zu Leiharbeitern können bei Subunternehmern Mängelbeseitigungen eingefordert werden. Sinnvoll ist es, Leistungsfragen schon im Vorhinein klarzustellen: Baupläne, Leistungsverzeichnis usw. müssen an den Subunternehmer weitergegeben werden. Denn die Haftungskette Hauptunternehmen – Auftraggeber – Subunternehmen besteht nur dann, wenn diese Dokumente ohne Änderungen an den Subunternehmer weitergeleitet werden.

Weitere Informationen zum Thema Leistungsfragen und Mängelansprüche gegenüber Subunternehmern finden Sie hier.

Vorteile von Subunternehmen

Durch das Outsourcen von bestimmten Aufgaben oder Teilbereichen an Subunternehmen können Unternehmen flexibel auf Aufträge reagieren bzw. Aufträge annehmen, die ohne das richtige Fachpersonal nicht stemmbar wären. Dies vereinfacht die Personalplanung – in ruhigeren Zeiten können Sie die eingesetzten Arbeiter reduzieren, ist die Auftragslage hoch, können Sie sich flexibel Verstärkung holen.

Sich projektbezogen genau die Spezialisten ins Haus zu holen, die man gerade braucht, ist im Wettbewerb mit der Konkurrenz besonders wertvoll. Außerdem kann dies den Zugang zu neuen Kundenkreisen ermöglichen, da neue Fachbereiche angeboten oder Kernbereich ausgebaut werden können.

Durch den Einsatz von Subunternehmen können natürlich auch Kosten gepart werden, da Lohn- und Nebenkosten entfallen. Gerade Subunternehmen aus dem Ausland, wie Slowenien und Kroatien, bieten ein besonders attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis, da in diesem Ländern die Lohn- und Nebenkosten weitaus geringer als beispielsweise in Deutschland oder Österreich sind. Trotzdem sind Teams aus diesen Ländern gut ausgebildet und hochmotiviert.

Subunternehmen aus Osteuropa sind nicht nur in Europa, sondern weltweit sehr gefragt – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind sie im Baugewerbe begehrt.Die Ergebnisse des Global Human Capital Index aus dem Jahr 2017 bestätigen u.a. dass Slowenien bei der Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte ganz vorne mitdabei ist. In diesem Index bewertet järhlich Jahr 130 Länder in den folgenden vier Kategorien: Kapazität, Einsatz, Entwicklung und Know-how. Noch vor Österreich befindet sich Slowenien hier auf Platz 9 im globalen Ranking. Weitere Informationen zum Ausbildungsniveau in Slowenien finden Sie hier.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft: Durch die Auslagerungen von Spezialaufgaben an Experten können Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Wie gut sind Arbeiter von Subunternehmen ausgebildet?

Das Ausbildungsniveau von Subunternehmer-Teams hängt natürlich stark vom Unternehmen selbst ab. Deshalb ist es wichtig, bei der Auswahl genau hinzuschauen. Was bei der Auswahl und beim Einsatz von Nachunternehmen alles beachtet werden muss, hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Sich auf Experten in der Vermittlung zu verlassen spart Zeit, Geld und Nerven, besonders wenn der Einsatz ins Ausland erfolgt. Denn hier müssen lokale Rahmenbedingungen, gesetzliche Kriterien und andere Gepflogenheiten beachtet werden.

Als führender Profi in der Subunternehmer Vermittlung weiß Subauftrag.com genau, woraus es ankommt. Bereits seit 10 Jahren ist Subauftrag.com als Vermittler von Subunternehmen tätig. Von diesem Erfahrungsschatz im Einsatz von Nachunternehmen in Europa, Amerika und Asien profitieren unsere Kunden tagtäglich. Als Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Subunternehmen setzen wir auf Kompetenz, Transparenz und Verlässlichkeit. Wir kennen alle unsere Subunternehmen persönlich und nehmen nur geprüfte Subunternehmen mit allen notwendigen Dokumenten für den Einsatz in unser Netzwerk auf.

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Bildquelle: KI-generiertes Bild via Canva Magic Media

 

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